ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Personaldienstleistungen ITDZ Referenznummer der Bekanntmachung: 26_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Personaldienstleistungen ITDZ
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss von Rahmenverträgen für Personaldienstleistungen (Arbeitnehmerüberlassung und Freie Mitarbeit) für das ITDZ Berlin im Kaufmännischen Bereich, IT-Bereich, Projektmanagement, Call-Center und Druckbereich.
Die Rahmenverträge je Los haben eine Laufzeit von 46 (Lose 1-3, 5-6) bzw. 48 (Los 4) Monaten und sind zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
Kaufmännischer Bereich
Vergabe von Rahmenverträgen mit den nachfolgenden Profilen:
- Profil 1: Mitarbeiterin / Mitarbeiter Officetätigkeiten / Sachbearbeitung (m/w/d)
- Profil 2: Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen (m/w/d)
- Profil 3: Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Controlling (m/w/d)
- Profil 4: Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Einkauf (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (jeweils mit Level 1, 2 und 3) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Rahmenverträge mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
IT-Bereich
Vergabe von Rahmenverträgen mit den nachfolgenden Profilen:
- Profil 1: IT-Administratorin / IT-Administrator (m/w/d)
- Profil 2: Planerin / Planer für IT-Services (m/w/d)
- Profil 3: Mitarbeiter / Mitarbeiterin im Service Desk (m/w/d)
- Profil 4: Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Vor-Ort-Support (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (jeweils mit Level 1, 2 und 3) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Rahmenverträge mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Projektmanagement
Vergabe von Rahmenverträgen mit den nachfolgenden Profilen:
- Profil 1: Projektleiterin / Projektleiter (m/w/d)
- Profil 2: Mitarbeiterin / Mitarbeiter für die Auftragssteuerung / Ressourcenmanagement (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (jeweils mit Level 1, 2 und 3) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Rahmenverträge mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Call-Center
Vergabe von Rahmenverträgen mit dem Profil:
Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Call-Center (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des Profils ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Rahmenverträge mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Druckbereich
Vergabe von Rahmenverträgen mit den nachfolgenden Profilen:
- Profil 1: Mitarbeiterin / Mitarbeiter für Druck und Weiterverarbeitung (m/w/d)
- Profil 2: Medientechnologin / Medientechnologe (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (Profil 2 mit Level 1 und 2) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Rahmenverträge mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
IT-Bereich Freie Mitarbeit
Vergabe von Rahmenverträgen mit den nachfolgenden Profilen:
- Profil 1: Freie(r) IT-Administratorin / IT-Administrator (m/w/d)
- Profil 2: Freie(r) Planerin / Planer für IT-Services (m/w/d)
- Profil 3: Freie(r) Projektleiterin / Projektleiter (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (jeweils mit Level 1, 2 und 3) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Rahmenverträge mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (nur für Los 6),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied / den Mitgliedern der Gemeinschaft (bzw. nur für Los 6 dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern), der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft (oder nur für Los 6 Unterauftragnehmer).
- III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A;
- III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II, *A;
- III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU, *A;
- III.1.1.4 (A): Für die Lose 1-5: Nachweis der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern gemäß § 1 Abs. 1 AÜG, *A
(Legende siehe III.1.1)
- III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos, *A;
- III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag (Rahmenvertrag und Einzelabrufe).
Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen. *E
- zu III.1.2.2: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen
(Legende siehe III.1.1)
- III.1.3.1 (A): Für das Los 6: Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235, *A;
- III.1.3.2 (A): Für das Los 6: Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236, *U;
- III.1.3.3 (A): Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen zu Personaldienstleistungen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E III
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung, aus der die Berufsgruppen und die Tätigkeiten hervorgehen,
- Angabe zum Auftragsumfang und Leistungszeitraum,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. *L, *S
- zu III.1.3.3: mindestens 3 Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) ist
(Legende siehe III.1.1)
- III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141, *A;
- III.2.2.2 (A): Eigenerklärung Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber geht nach einer zu Beginn des Vergabeverfahrens vorgenommenen Schätzung davon aus, dass Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto abgerufen werden (geschätzte Menge). Diesen Wert hat der Auftraggeber durch Erfahrungswerte so genau wie möglich ermittelt.
2) Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Laufzeit nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstmenge).
3) Die geschätzte Menge (Absatz 1) sowie die Höchstmenge (Absatz 2) sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelabrufe in einer bestimmten Menge abzurufen. Der Auftraggeber kann die geschätzte Menge bis zum Erreichen der Höchstmenge einseitig überschreiten.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Höchstmenge zu überschreiten. Beabsichtigt der Auftraggeber die Höchstmenge zu überschreiten, hat er dies dem Auftragnehmer anzuzeigen. Es bleibt dem Auftragnehmer freigestellt, der Überschreitung zuzustimmen oder diese abzulehnen.
5) Der Auftraggeber ist aufgrund dieser Rahmenverträge nicht zur Erteilung von Einzelabrufen verpflichtet. Insbesondere wird den Auftragnehmern kein Mindestumsatz aufgrund dieser Rahmenverträge garantiert. Der Auftraggeber ist zur Beauftragung anderer Dienstleister berechtigt; es besteht keine Exklusivität.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/