Ernennung externer Brandschutzbeauftragter für den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) an den Standorten Sankt Augustin und Hennef - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-24-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ernennung externer Brandschutzbeauftragter für den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) an den Standorten Sankt Augustin und Hennef - Bek. verg. Auftrag
Der AN wird zum externen Brandschutzbeauftragen bestellt und erbringt Leistungen im Bereich des Brandschutzes.
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
DGUV Sankt Augustin Alte Heerstr. 111 53757 Sankt Augustin Haupterfüllungsorte sind die Standorte Sankt Augustin (Verwaltung und IFA) und Hennef (HGU)., Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin, Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) Zum Steimelsberg 7 53773 Hennef
Die Vergabe erfolgt gegliedert in mehrere Lose, die jeweils gesondert bekannt gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ernennung externer Brandschutzbeauftragter für den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) an den Standorten Sankt Augustin und Hennef
Ort: Münnerstadt
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CR2JD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer