Neubau Umspannwerk Langenhorn - Los 1 - erweiterter Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003421
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Umspannwerk Langenhorn - Los 1 - erweiterter Rohbau
Diese Ausschreibung umfasst die erweiterte Rohbauarbeiten für das Gebäude .
Dazu gehören in den wichtigsten Punkten zusammengefasst u. a . der :
- Baugrubenverbau
- Erdbauarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Grundleitung Entwässerung/ Frischwasser
- Mauerwerks -, Verblend- und Estricharbeiten
- Stahlbau
- Abdichtungsarbeiten.
Hamburg
Die Stromnetz Hamburg GmbH plant unter beengten Platzverhältnissen auf der
Nordostseite des Grundstücks Foorthkamp 30, 22419 Hamburg in dem Stadtteil
Langenhorn ein neues Umspannwerk. Das vorhandene Umspannwerk kann erst nach
Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus zurückgebaut werden.
Das 2- geschossige Umspannwerk ist unterkellert und in Massivbauweise mit einer
Flachgründung vorgesehen. Die Außenabmessungen betragen ca. L x B x H = 3 4,1 m x
13,5 m x 11,3 m. In dem geplanten Umspannwerk befinden sich zwei Trafokammern,
sowie die erforderlichen Betriebsräume für die 10- kV- Anlagen und Sekundärtechnik.
Außerdem befinden sich in dem Gebäude Nebenräume für die Durchführung von
Wartungs- und Servicearbeiten sowie ein Sozialraum für die Mitarbeiter.
Das Kellergeschoss wird als Weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton
ausgeführt. Die Kellerinnenwände werden ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt. Sämtliche
Decken sowie die Dachdecke werden in Stahlbeton hergestellt. Der Hochbau erfolgt aus
tragenden Mauerwerkswänden und Stahlbetonstützen. Die Außenwände bestehen dabei
aus KS- Mauerwerk mit einer Wärmedämmung und einem Verblendmauerwerk. Die
Innenwände werden ebenfalls aus KS- Mauerwerk ausgeführt.
Die Baugrube wird durch eine Trägerbohlwand gesichert. Die Baugrubensohle liegt bei
NN + 16,40 m bzw. 4,50 m i. M. unter GOK. Die Vorgaben der Baugenehmigung zum
Schutz der Bäume sind bei der Bauausführung unbedingt einzuhalten. Sämtliche
Baumpflegemaßnahmen werden durch die bereits beauftragte Baumpflegefachfirma
ausführt und durch die Fachbauleitung Baumschutz begleitet.
Für die Bauausführung kommt ein Turmdrehkran zum Einsatz, der auf der Sohlplatte im
Kellergeschoss montiert wird. Die Sohlplatte wird im Aufstellbereich als Kranfundament
ausgebildet. I n dem Fundament werden zusätzliche Fundamentanker aus Stahl
vorgesehen. Der Turmdrehkran wird erst nach Fertigstellung des Rohbaus aus dem
Gebäude gehoben. Die Decken müssen mit provisorischen Aussparungen für den Kran
hergestellt werden. Während der Kran im Gebäude steht, müssen die Decken bis zur
Sohle durchgesteift werden. Die Aussparungen werden mit Rückbiegeanschlüssen
hergestellt, damit die Decken nach Herausheben des Krans kraftschlüssig verbunden
werden können.
In dem Umspannwerk sind Stahlbühnen (Doppelböden) geplant, die zu einem späteren
Zeitpunkt durch den AG eingebaut werden. I n den Mauerwerkswänden sind vom AN
Auflagertaschen für die Stahlträger vorzusehen. Im Kellergeschoss werden die
Stahlträgeranschlüsse durch Konsolen an den Stahlbetonwänden oder mittels Dübel
hergestellt.
Genauere Erläuterungen der einzelnen LV - Positionen sind den angegebenen Abschnitten
des Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ausgefüllter Bewerberbogen
- Eigenerklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB:
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB:
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG:
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Die Durchführung der Leistungen soll unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form ebenfalls auf der vorgenannten Plattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden „Fragen und Antworten“ nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Die Auftraggeberin behält sich gem. § 15 (4) SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung voraussichtlich in der 35. KW 2022; Einreichung der Angebote in der 41. KW 2022, Verhandlungsgespräche in der 42. KW 2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.