Holzfenster, Bekassinenau 32 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 058-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Holzfenster, Bekassinenau 32
Die Grundschule Bekassinenau befindet sich im Hamburger Stadtteil Oldenfelde in Rahlstedt. Die Baumaßnahme umfasst einen 3 geschossigen Zu- und Ersatzbau mit allgemeinen Unterrichtsräumen für die Jahrgangsstufe 3 und 4, Fachräume für Kunst und Mathe, Funktions- und Gemeinschaftsflächen, einen Verwaltungs- und Lehrkräftebereich, einen Ganztagsschulbereich, eine Gymnastikhalle sowie den Nebennutzflächen zu den vorgenannten Funktionen. Die BGF des Gebäudes beträgt 3.291 m². Die Baustelle wird von der Bekassinenau im Bereich des derzeitigen Lehrerparkplatzes angefahren. Die Bekassinenau hat einen hohen städtischen schutzwerten Baumbestand welcher zu beachten ist.
Bekassinenau 32, 22147 Hamburg
Holz- Aluminium Fenster und Außentüren, insgesamt 600 m², feste und bewegliche Fenster, Außentüren, Fensterbänke innen und außen insgesamt je 330 m
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juli 2022 bis Dezember 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzfenster, Bekassinenau 32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbodungen
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37345
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]