Lüftung, Bekassinenau 32 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 076-22 IE

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lüftung, Bekassinenau 32

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 076-22 IE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331210 Installation von Lüftungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Grundschule Bekassinenau befindet sich im Hamburger Stadtteil Oldenfelde in Rahlstedt. Die Baumaßnahme umfasst einen 3 geschossigen Zu- und Ersatzbau mit allgemeinen Unterrichtsräumen für die Jahrgangsstufe 3 und 4, Fachräume für Kunst und Mathe, Funktions- und Gemeinschaftsflächen, einen Verwaltungs- und Lehrkräftebereich, einen Ganztagsschulbereich, eine Gymnastikhalle sowie den Nebennutzflächen zu den vorgenannten Funktionen. Die BGF des Gebäudes beträgt 3.291 m². Die Baustelle wird von der Bekassinenau im Bereich des derzeitigen Lehrerparkplatzes angefahren. Die Bekassinenau hat einen hohen städtischen schutzwerten Baumbestand welcher zu beachten ist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45331210 Installation von Lüftungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bekassinenau 32, 22147 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Be- und Entlüftung der Küche, Mensa, Gymnastikhalle, WC und innenliegenden Räumen sind die nachfolgend beschriebenen Lüftungsanlagen vorgesehen.

Folgende Normen und Vorschriften sind zwingend zu beachten

- VDI 6022 Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen

- DIN EN 16798-3 Lüftung von Nichtwohngebäuden

Mensa

Es wird eine grundständige Zu- und Abluft im Essensbereich vorgesehen, um die Essensgerüche einzufangen, bevor sie sich verteilen. Hierzu wird die über dem Essensbereich zentral abgezogen und die Zuluft in die Pausenhalle eingeströmt. Die sich so

einstellende, kontrollierte Luftströmung soll verhindern, dass sich die Essensgerüche unkontrolliert ausbreiten. Es wird hierfür eine reduzierte Luftmenge von 5.600 m³/h vorgesehen.

CO2-Abluft

Die vorgesehene Luftmenge (Volumenstrom) bei voller Belegung des Veranstaltungsbereiches wird mittels ergänzender Abluftanlage mit Fensterlüftung (Stoßlüftung) und der grundständigen RLT-Anlage gemeinsam gewährleistet.

Die Abluftanlage wird automatisch über CO2-Sensor gesteuert (CO2-Grenzwert: 1.500 ppm).

Zusätzlich zu der Automatik hat der Nutzer die Möglichkeit beim subjektiven Empfinden die Anlage über kurze Dauer manuell einzuschalten. Die Außenluftnachströmung erfolgt automatisch über motorisch betriebe Fenster.

Gymnsatikhalle

Die Gymnastikhalle wird grundständig über eine Querlüftung durch Fenster belüftet. Zusätzlich verfügt sie über eine Abluftanlage und wird automatisch über CO2-Sensoren

gesteuert (CO2- Grenzwert: 1.500 ppm). Ergänzend zu der Automatik hat der Nutzer die Möglichkeit beim subjektiven Empfinden die Anlage über kurze Dauer manuell einzuschalten. Die Nachströmung erfolgt über motorisch betriebene Fenster an der Fassade, die zusätzlich eine natürliche Belüftung ermöglichen.

Umkleide

Die Abluft aus den WC`s, Duschen und Umkleideräume werden mittels Dachlüfter nach Außen geführt. Die Lüfter laufen als Feuchteschutz im Dauerbetrieb, zeitgesteuert. Die

Außenluftnachströmung erfolgt über Zuluftelemente in der Fassade und Fenstern. Der Flur wird als Überströmbereich genutzt. Die Türen erhalten Unterschnitte.

Allgemeinfläche

Die innenliegenden Räume (Besprechung, Lehrmittel, Technik- und Putzräume) werden nach DIN1946-6 geplant und mit zentraler RLT-Anlage (Allgem. Räume) be- und entlüftet.

WC-Abluft

Die Abluft der WC`s werden separat mittels Dachlüfter abgeführt. Die notwendige Zuluft wird über die RLT-Anlage (Allgem. Räume) mit den erforderlichen Volumenstrom zu den

Geschossen, den Fluren zugeführt. Der Flur wird als Überströmbereich genutzt. Die Türen erhalten dazu Unterschnitte.

Küche

Die Küche wird mittels zentraler Zuluftanlage belüftet und einem separaten Dachlüfter die Wrasen mittels Ablufthaube (bauseitig vom Gewerk Küchenbauer) abgeführt. Die Abluft wird mittels für die Abluft-Küche vorgesehenen F90-Schacht nach Außen geführt.

Die RLT-Anlagen werden als Standgeräte im Zwischengeschoss geplant. Die Außenluft wird von der Fassade auf der Ebene von der Westseite über ein Gemeinsames Wetterschutzgitter hinter dem arabischen Verband der Fassade angesaugt und über die Ostseite als Fortluft über ein gemeinsames Wetterschutzgitter abgeführt. Die RLT-Anlagen werden mit Filter, Wärmerückgewinnung, Schalldämpfer und PWW-Erhitzer geplant und mit

Rauchauslöseeinrichtung und Brandschutzklappen ausgestattet. Die Steuerung erfolgt durch Zeitschaltuhr und Raumtemperaturfühler. Zur Schallabsorption erhalten die RLT-Anlagen im

Zwischengeschoss ein 10 cm dickes Bodenfundament mit zusätzlicher Geräte- Schallabsorptionsplatten (Mafund).

Sonstige Abluftanlagen

Für den SiBe-Schrank ist ein separater Abluftventilator zur Entlüftung de der Batterien vorgesehen. Die Nachströmung erfolgt frei über einen Rundrohrkanal direkt von draußen.

DerAbluftventilor wird über den Ladekontakt der Batterien Ein- und Ausgeschaltet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. November 2022 bis Mai 2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 061-159435
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lüftung, Bekassinenau 32

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21035
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2022