Fernmelde und Informationstechnische Anlagen, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 007-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernmelde und Informationstechnische Anlagen, Sedanstraße 16-18
Für beide Bauteile des MIN-Forums soll eine Telekommunikationsanlage über (Voice-Over-IP) erfolgen, eine BOS-Anlage mit Feuerwehrschnittstelle im Fall eines Feuerwehreinsatzes vorgesehen, eine flächendeckende BMA eingebracht, eine durch entsprechende BMZ angesteuerte SAA mit verschiedenen Sprechstellen berücksichtigt werden. Die beiden Bauteile werden gemäß Vorgabe des Übertragungsnetzes durch ein Provider Dataport versorgt.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
Grobmassen
Installationsleitung halogenfrei 110 km
BOS Zentrale Einbauschrank 2 Stck.
Brandmeldezentrale Wandanbau 4 Stck.
Deckenein-/aufbaulautsprecher 1302 Stck.
Digitaler Schließzylinder 567 Stck.
Netzwerkschrank Standschrank 119 Stck.
Datenkabel Kat.7A geschirmt 216 km
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. nach besonderer schriftlicher Aufforderung, spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung, Ausführungsende: 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernmelde und Informationstechnische Anlagen, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]