Tafelmietenkompostierung im Wandermietenverfahren m. autom. Eintragssystem, Mietenumsetzer u. Austragssystem inkl. Mietenbe- bzw. Hallenentlüftung u. Abluftreinigung inkl. zugeh. Planungsleistung VE01 Referenznummer der Bekanntmachung: VOB VVmT 2022-076
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Tafelmietenkompostierung im Wandermietenverfahren m. autom. Eintragssystem, Mietenumsetzer u. Austragssystem inkl. Mietenbe- bzw. Hallenentlüftung u. Abluftreinigung inkl. zugeh. Planungsleistung VE01
Tafelmietenkompostierung im Wandermietenverfahren mit automatischem Eintragssystem, Mietenumsetzer und Austragssystem inkl. Mietenbelüftung bzw. Hallenentlüftung und Abluftreinigung inkl. zugehöriger Planungsleistungen VE01
Tafelmietenkompostierung im Wandermietenverfahren mit automatischem Eintragssystem, Mietenumsetzer und Austragssystem inkl. Mietenbelüftung bzw. Hallenentlüftung und Abluftreinigung inkl. zugehöriger Planungsleistungen VE01
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tafelmietenkompostierung im Wandermietenverfahren m. autom. Eintragssystem, Mietenumsetzer u. Austragssystem inkl. Mietenbe- bzw. Hallenentlüftung u. Abluftreinigung inkl. zugeh. Planungsleistung VE01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland