Schwachstrom, Baakenallee 33 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 077-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schwachstrom, Baakenallee 33
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Leistungen im Bereich Schwachstrom für den Bau einer Grundschule mit Gemeinschafts- und Ganztagsflächen in der HafenCity von Hamburg.
Für die Erbringung der Leistungen hat der Auftraggeber einen Baustrom- und Bauwasseranschluss zur Verfügung gestellt. Ebenso werden Sanitäranlagen und Waschräume vorgehalten. Nach Absprache besteht die Möglichkeit, zur Zwischenlagerung von vorab erworbenen Materialen, gesicherte Flächen zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt ist die Schule für etwa 460 Schüler ausgelegt. Die Planung sieht dabei die Umsetzung von 20 allgemeinen Klassenräumen zuzüglich Fachunterrichtsräumen, Mensa mit Vitalküche und einer Aula vor.
Beginn und Abschluss der gesamten Baumaßnahme voraussichtlich April 2020 bis Mai 2023.
Baakenallee 33 in 20457 Hamburg
Elektroakustische Lautsprecheranlage, Sprachalarmierungsanlage mit digitalen Sprachspeicher, Hausalarmanlage Brand, Brandmeldeanlage, Behinderten – Notrufanlage, Strukturiertes Datennetz, Uhrenanlage, Antennenanlagen, BOS-Anlage, Einbruchmeldeanlage, Multimedia im Bereich Audio und Video sowie die Herstellung von Öffnungen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2022 bis Mai 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwachstrom, Baakenallee 33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]