"Lernmanagement", ECA-2022-012 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Lernmanagement", ECA-2022-012
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die zeitweise Überlassung eines Lernmanagementsystems.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Ziel der Beschaffung des Lernmanagement-Systems (im Folgenden auch bezeichnet als "LMS") ist, das aktuell im Einsatz befindliche Lernmanagement-System zum internen Gebrauch für den Auftraggeber und verbundene Unternehmen (derzeit D-TRUST GmbH, Maurer Electronics GmbH, iNCO Spólka z o.o. in Polen, genua GmbH, Veridos GmbH, DERMALOG Identification Systems GmbH und cryptovision GmbH) zu ersetzen. Darüber hinaus soll das zu beschaffende LMS für den Verkauf von eLearning Einheiten an nationale und internationale Kunden des Auftraggebers genutzt werden.
Unter LMS wird ein Softwaresystem verstanden, das der Bereitstellung und Verwaltung von elektronischen Lerninhalten (eLearnings) sowie der Organisation von Lernvorgängen dient.
Als eLearning werden elektronisch zur Verfügung gestellte Lerninhalte und Lernmaterialien verstanden.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich lediglich auf das LMS; die Erstellung und Lieferung von eLearnings ist kein Leistungsbestandteil.
Zu erbringende Leistungen bis zur Abnahme sind insbesondere:
- Überlassung/Lizenzierung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung);
- Übernahme von Altdaten / Migrationsleistungen;
- Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Systemkomponenten*);
- Schulung.
Zu erbringende Leistungen nach Abnahme sind insbesondere:
- Betrieb des Gesamtsystems in einer Systemumgebung im (nicht notweniger Weise eigenen) Rechenzentrum des Auftragnehmers;
- Systemservice;
- Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems.
Option zur Vertragsverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Lernmanagement", ECA-2022-012
Ort: Frankfurt / Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR2EN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.