Lieferung von Leuchtmitteln 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: EU220307RX01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Leuchtmitteln 2022
Lieferung von diversen Leuchtmitteln an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH.
Los 2 Niederdruckentladungslampen
1.2.1. Stabförmige Lampen: 1.650 St. zzgl. Bedarfspositionen
1.2.2. Kompaktleuchtstofflampen: 52.150 St.
Niederdruckentladungslampen
Hamburg-Altenwerder, DE
Los 2 Niederdruckentladungslampen
1.2.1. Stabförmige Lampen: 1.650 St. zzgl. Bedarfspositionen
1.2.2. Kompaktleuchtstofflampen: 52.150 St.
Optionale Verlängerung, drei Mal um je 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederdruckentladungslampen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung weil kein Angebot die technischen Spezifikationen sowie die technischen Anforderungen erfüllt. Wir beabsichtigen, in die Verhandlungsvergabe für Los 2 gemäß §14 VgV Abs. 4 lit. 1 überzugehen. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden hierbei grundsätzlich beibehalten. Sie erhalten in Kürze mit gesondertem Schreiben eine entsprechende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gilt GWB §160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]