Belegerfassung Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2022-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belegerfassung
Unterstüztungsleistungen in der Belegerfassung, dazu zählen insbesondere die Erfassung von Daten und das Abarbeiten von definierten Geschäftsprozessen
Bundesweit, Bremen
Im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über Unterstützungsleistungen in der Belegerfassung abzuschließen. Leistungsgegenstand ist im Wesentlichen die Erfassung von Daten und Abarbeitung von definierten Geschäftsprozessen.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die technische Implementierung beginnt am 17.10.2022. Ausführungsbeginn ist am 01.01.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden Formblattes eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.
2) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren, wobei die Gesamtjahresumsätze jeweils ein Mindestvolumen von EUR 345.000,- netto aufweisen müssen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2) Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
3) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen bzw. eine Verpflichtungserklärung des Bieters über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss abzuschließen und der Auftraggeberin vorzulegen.
Der jährlicher Gesamtmindestumsatz muss mindestens 345.000,- Euro netto betragen.
1) Nennung von drei Referenzprojekten unter Verwendung des Formblatts 09_Erklärung_Referenzen über die in den letzten drei Jahren (seit 2019) erbrachte Leistungen, welche nach Art und Dauer der Leistungserbringung dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung entspricht. Kann kein im Umfang vergleichbares Referenzprojekt angegeben werden, besteht die Möglichkeit mehrere Referenzprojekte, welche jeweils nach Art und Dauer der Leistungserbringung dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung und zusammengenommen dem Umfang entsprechen, zu benennen. Die durchgeführten Aufträge sind zu beschreiben (insbesondere Inhalte, Branche, Dauer, Umfang).
2) Angaben zum Qualitätsmanagement und Business-Continuity-Management inkl. entsprechender Nachweise (oder gleichwertig) im Dokument 08_Erklärung_Eignung abzugeben.
3) Nennung der Anzahl der Mitarbeiter mit dem Dokument 08_Erklärung Eignung.
Angaben zum Qualitätsmanagement und Business-Continuity-Management inkl. entsprechender Nachweise (oder gleichwertig) im Dokument 08_Erklärung_Eignung .
Der Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden Formblattes 13_Erklärung Sanktionen eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB
bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).