Werftliegezeit 2022 SG Franzius Plate Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werftliegezeit 2022 SG Franzius Plate
Allgemeine Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des funktionsfähigen
Zustandes des Schiffes. Konservierungsarbeiten am Schiffskörper, an den
Aufbauten und Aggregaten sowie Motoren- und Maschinenwartung (schiff-
bauliche und werftübliche Unterhaltungsmaßnahmen am Schiff, Arbeiten
im Rahmen Klassenerneuerung).
Es handelt sich hierbei um notwendige Arbeiten im Rahmen eines intelligenten
Instandhaltungsmanagements bwz. eine vorbeugende Instandsetzung.
Der Hauptort der Ausführung ist der Werftstandort des Auftragnehmers.
Siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung gem. der
"Eigenerklärung der Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das
Formblatt steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/
VOL/Vergabebekanntmachung) zur Verfügung.
Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der "Eigenerklärung zur
Eignung-Angebot" (Formblatt 333b-LF) erbracht. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ist dem gleichwertig.
Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers oder der Vergabestelle sind
Angaben, Nachweise, Erklärungen und dergleichen nach Maßgabe der
§§ 44 bis 48 VgV i.V. mit §§ 122 bis 125 GWB zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit
1. Der Auftraggeber den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden
sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.