Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 110-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 110-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=464962
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=464962
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 110-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 110-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inklusive Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte zu errichten. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BMF ist derzeit noch auf insgesamt sieben Liegenschaften verteilt. Die räumliche Aufteilung am Dienstsitz in Berlin hat negative Auswirkungen auf organisatorische und fachliche Abläufe und bedeutet insbesondere einen administrativen und finanziellen Mehraufwand.

Das BMF hat insgesamt einen Bedarf von ca. 39.677 m²/ Nutzungsfläche (NUF, hier NUF 1 bis 6) zur Unterbringung von 910 Beschäftigten, inklusive Leitungsbereich des BMF und der Bundesfinanzakademie (BFA), zuzüglich Pkw-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen, Netzersatzanlage, Konferenzzentrum und Großkantine zur Versorgung aller Liegenschaften angemeldet. Dafür wird der nördliche Teil des Postblockareals durch den AG als Grundstückseigentümerin vorgehalten. Für das südliche Grundstück des Postblockareals ist ein weiterer Neubau für ministerielle Zwecke und Wohnen geplant.

Nach dem gültigen Bebauungsplan I 216 ist bei einer Grundstücksfläche von ca. 13.284 m² und einer höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,5 eine maximale Bebauung mit 59.778 m² Geschossfläche realisierbar.

Das Gebäude soll eine Zertifizierung mit dem Gütesiegel in Gold gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes erhalten. Darüber hinaus soll im Sinne des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ein Gebäude geplant und errichtet werden, das im Lebenszyklus von 50 Jahren nahezu klimaneutral betrieben und genutzt werden kann. Der Betrachtungsgegenstand beinhaltet die Herstellung, den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes.

Im Rahmen einer erweiterten Grundlagenermittlung wurden vom AG zunächst eine vertiefte Machbarkeitsstudie sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Beschaffungsvarianten beauftragt. Beides wurde im August 2020 abgeschlossen.

Auf dieser Basis findet derzeit ein RPW Realisierungswettbewerb für das Nordgrundstück statt, an welchen später unmittelbar ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Generalplanungsleistungen anschließt, wobei dessen Beauftragungsumfang, an der Schnittstelle zur überdies gesondert zu vergebenden Fachplanung/Beratung, zunächst Folgendes beinhaltet:

a) Komplettierung der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI),

b) Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI),

c) Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI),

d) in Abhängigkeit von dem gewählten Vergabemodell (Teil) Leistungen der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI), soweit diese für die Sicherstellung der Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs erforderlich sind.

Je nach dem gewählten Vergabemodell ist zudem beabsichtigt, dem künftigen Generalplaner im Zuge des abzuschließenden Stufenvertrages ergänzend folgende Leistungen ganz oder teilweise zu übertragen:

a) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen (Leistungsphase 6 / 7 HOAI),

b) Prüfung der von Dritten erstellten Ausführungsplanung,

c) Mitwirkung bei der Integration der Projektinformationen in die Outputspezifikation / Funktionale Leistungsbeschreibung als Grundlage des ÖPP Modells,

d) Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI),

e) Künstlerische Oberleitung zur Sicherstellung der Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes,

f) Objektbetreuung (Leistungsphase 9 HOAI),

Voraussichtlich werden sich die vom künftigen Generalplaner zu erbringenden Leistungen auf folgende Leistungsbilder beziehen:

a) Objektplanung Gebäude,

b) Baugrube Objektplanung,

c) Freianlagenplanung

d) Baugrube Tragwerksplanung,

e) Brandschutzplanung,

f) Thermische Bauphysik,

g) Bau- und Raumakustik,

h) Technische Gebäudeausrüstung M,

i) Technische Gebäudeausrüstung E,

j) Verkehrsanlagen,

k) Lichtplanung,

l) Wegeleitsysteme.

Für den Fall, dass das Vorhaben nicht als ÖPP Modell umgesetzt werden kann, hat sich der AG eine Eigenrealisierung des Projektes auf Basis einer Generalunternehmervergabe oder, in Abhängigkeit von den Marktbedingungen, über zu bildende Teillose und Fachlose vorbehalten. Einzelheiten ergeben sich insoweit aus den jeweils abzuschließenden Verträgen.

Die Prämierung der drei RPW-Preisträger als aufzufordernde Teilnehmer/Bieter im nachgelagerten VgV Verhandlungsverfahren ist derzeit für Anfang November 2021 vorgesehen, so dass ein Generalplaner durch Zuschlagserteilung voraussichtlich spätestens im März 2022 vertraglich gebunden sein wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse und Verfahrenskonzept (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-50
Qualitätskriterium - Name: Terminplanbasiertes Phasenkonzept „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-50
Qualitätskriterium - Name: Kostenkonzept „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-50
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-150
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) (Angabe in Punkte) / Gewichtung: 0-400
Preis - Gewichtung: 0-300
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 28/02/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Wertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf ihre Befähigung und Erlaubnis der Bewerber zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hin geprüft. Die Auftraggeberin wird auf Basis dieser Matrix sodann die geeignetsten Bewerber (siehe die Anlage 4 - „Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ der Vergabeunterlagen) (drei bis fünf) zur Abgabe eines Angebotes auffordern (Auswahlkriterien i.S.d. § 51 VgV).

Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe (Erstangebot) in der Rangfolge aufgefordert, die im Rahmen des eignungsbasierten Auswahlmodus (§ 51 VgV) die meisten der zu vergebenden Punkte erhalten (s.u.). Die Summe der erreichten Punkte bestimmt demnach die Reihenfolge der ausgewählten Teilnehmer. Bei Punktgleichheit wird sich der Losentscheid vorbehalten. Die eignungsbasierte Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der wie folgt gewichteten Auswahlkriterien (§ 51 VgV):

Die Teilnahmeanträge werden demnach im Einzelnen wie folgt bewertet und bepunktet:

1.0) Umsatz (vergleichbare Leistungen): 10 max. Leistungspunkte können erreicht werden. Dabei erfolgt die Wichtung des Einzelkriteriums bei der Ermittlung der Wertungspunkte wie folgt: Gewichtung 10 % von 1000 Wertungspunkte, Max. erreichbare Wertungspunkte 100 von 1000 Wertungspunkte. Gewertet wird der Durchschnitt der auftragsgegenständlich vergleichbaren Netto-Jahresumsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet. a) unter [Betrag gelöscht] EUR - 0 Punkte und Ausschluss, b) ab 250.000,01 bis [Betrag gelöscht] EUR - 2 Punkte, c) ab 500.000,01 bis [Betrag gelöscht] EUR - 4 Punkte, d) ab 1.000.000,01 bis [Betrag gelöscht] EUR - 6 Punkte, e) ab 2.000.000,01 bis [Betrag gelöscht] EUR - 8 Punkte, f) ab [Betrag gelöscht] EUR - 10 Punkte.

2.0) Fachkunde (vergleichbare Unternehmensreferenzen): 10 max. Leistungspunkte können erreicht werden. Dabei erfolgt die Wichtung des Einzelkriteriums bei der Ermittlung der Wertungspunkte wie folgt: Gewichtung 70 % von 1000 Wertungspunkte, Max. erreichbare Wertungspunkte 700 von 1000 Wertungspunkte. Gewertet werden Unternehmensreferenzen für die ausgeschriebenen Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“, sofern sie die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt.

a) Ausschlusskriterien: Bewerber haben mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ nachzuweisen, die die genannten Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.

b) Mindestanforderungen der Referenzen: 1) Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ beim Neubau oder Sanierung eines vergleichbaren Objekts. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude, 2) Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010, 3) Baukosten von mind. 20 Mio. EUR brutto in der Kostengruppe 400, 4) Die Referenzen müssen mindestens Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungsleistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild umfassen.

2.1) Bewertung der Qualität pro Referenz (insg. 2 Wertungsreferenzen): a) Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz die eignungsbasierten Mindestanforderungen der Auftraggeberin in höchstem Maße übertrifft, durchweg besonders überzeugt und somit m Ergebnis eine in jeder Hinsicht höchste Leistungsqualität erwarten lässt (5 Leistungspunkte). b) Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz die eignungsbasierten Mindestanforderungen der Auftraggeberin deutlich übertrifft, durchweg überzeugt und somit im Ergebnis eine in jeder Hinsicht hohe Leistungsqualität erwarten lässt (4 Leistungspunkte). c) Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz den eignungsbasierten Mindestanforderungen der Auftraggeberin vollständig entspricht und diese teilweise sogar übertrifft, nachvollziehbar ist und somit im Ergebnis eine mittlere bis gute Leistungsqualität erwarten lässt (3-2 Leistungspunkte). d) Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn die Referenz den eignungsbasierten Mindestanforderungen der Auftraggeberin gerade noch entspricht, im Wesentlichen nachvollziehbar ist und somit im Ergebnis eine ausreichende Leistungsqualität erwarten lässt (1 Leistungspunkt). e) Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn die Referenz fehlt oder den eignungsbasierten Mindestanforderungen der Auftraggeberin schon nicht entspricht (0 Leistungspunkte).

Bewertet wird die Qualität der beiden vom Bewerber gem. Formblatt (Anlage 5, Formblätter Teilnahmeantrag der Vergabeunterlagen) benannten „Wertungsreferenzen“ nach den vorstehenden Zielerreichungsgraden. Maßgebliche Bewertungskriterien für jede Referenz (im Vergleich aller bewerberübergreifend vorgelegten Referenzen) sind, ausgehend von erfüllten Mindestanforderungen (= Vergleichbarkeit), a) Komplexität/Schwierigkeitsgrad, b) Höhe Projektvolumen, c) Begleitung Planungs- und Ausführungsphase (beide Phasen bevorzugt), d) Art des Referenzauftraggebers (öffentlicher AG bevorzugt).

Weiter zu Abschnitt II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weiter von II.2.9) "Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern"

Pro Referenz sind danach max. 5 Leistungspunkte, für beide Referenzen in Summe somit max. 10 Leistungspunkte erreichbar.

3.0) Mitarbeiterzahlen (vergleichbarer Tätigkeitsbereich): 10 max. Leistungspunkte können erreicht werden. Dabei erfolgt die Wichtung des Einzelkriteriums bei der Ermittlung der Wertungspunkte wie folgt: Gewichtung 20 % von 1000 Wertungspunkte, Max. Wertungspunkte 200 von 1000 Wertungspunkte. Gewertet wird der Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen oder vergleichbarer Studienabschluss mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereichder auftragsgegenständlichen Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet.

a) unter 2 MA (VZÄ) - 0 Punkte und Ausschluss, b) > 2 bis 5 MA (VZÄ) - 2 Punkte, c) > 5 bis 10 MA (VZÄ) - 5 Punkted) > 10 MA (VZÄ) - 10 Punkte.

(1) Verhandlungsphase /Zuschlag auf das Erstangebot/Abschichtung:

Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot eines Bieters erfolgt (vgl. § 17 Abs. 11 VgV), fordert die Auftraggeberin (nach Prüfung der Erstangebote) ausgewählte Bieter über die Vergabeplattform zu Verhandlungen über ihre Erstangebote auf. Die Auftraggeberin kann die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringern („Abschichtung“ gem. § 17 Abs. 12 VgV).

Gegenstand der Verhandlungen sind sämtliche technische, rechtliche und wirtschaftliche Bestandteile des Angebots. Der genaue Ort und die genaue Uhrzeit sowie der voraussichtliche Ablauf des Bieter-/Verhandlungsgespräches wird den ausgewählten Bietern in zeitgleich durch gesonderte Einladung mitgeteilt.

Gegenstand der Bieter-/Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich u.a. sein:

a) Projektbezogene Angebotspräsentation (Konzept und Projektteam - mind. Projektleiter muss hierzu anwesend sein)

b) Fragen-/Rückfragenkolloquium, auch und insbesondere zu Vertragsunterlagen (Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung, etc.)

c) Verfahrensbezogener Ausblick (BAFO, etc.)

Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberecht-lich Zulässigen im Laufe der Verhandlungsphase zur Überarbeitung der Erstangebote oder zur Neueinreichung von Teilen der Erstangebote aufzufordern, um die weiteren Verhandlungen hierdurch zu strukturieren und vorzubereiten.

(2) Aufforderung zum letztverbindlichen finalen Angebot (BAFO):

Im Anschluss an die Bietergespräche/Verhandlungen erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines finalen letztverbindlichen Angebotes (BAFO: „Best and Final Offer“). Mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe wird die Auftraggeberin den Bietern überarbeitete Vergabeunterlagen, in denen die Verhandlungsergebnisse berücksichtigt sind, zur Verfügung stellen.

Diese überarbeiteten Vergabeunterlagen sind für die Abgabe des BAFO zwingend zu beachten; Abweichungen von diesen überarbeiteten Unterlagen oder Angebotslegung an-hand vorheriger Dokumentenversionen oder Altstände im finalen Angebot kann zu einem Ausschluss des Bieters führen.

Die Frist für die Abgabe der überarbeiteten Angebote (BAFO) und weitere formelle Anfor-derungen werden in dem Aufforderungsschreiben verbindlich festgelegt.

Für das BAFO gelten die Anforderungen sowie Bedingungen der Bewertung der Angebotsinhalte gemäß Ziffer 5.2.7 der Bewerbungsbedingungen entsprechend. Auch das BAFO ist als vollständiges Angebot abzugeben. Ein sog. Differenzangebot mit Verweis auf das Erstangebot ist unzulässig und wird als nicht abgegeben bewertet. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen zur Aufforderung der Abgabe des BAFO anzupassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) Eigenerklärung Einzelbewerber bzw. Bewerbergemeinschaft: Einzelbewerber verwenden das Formblatt Einzelbewerber (Anlage 5, Formblatt 3 der Vergabeunterlagen). Die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bewerbergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern abgegeben werden und ist in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierzu ist das (Anlage 5 - Formblatt 4 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Gründe zur Bildung der Bewerbergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. Die Eigenerklärungen und die geforderten Nachweise sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sofern nicht anders gekennzeichnet, abzugeben. Veränderungen der Projektbeteiligten auf der Ebene des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind nur im vergaberechtlich zulässigen Rahmen möglich.

2) Mehrfachbewerbung: Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, so dass mangels relevanter Kenntnisse anderer Bewerbungsinhalte und Angebotsinhalte auch hierdurch der vergaberechtliche Geheimwettbewerb gewahrt bleibt. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Mehrfachbewerbung, wenn Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Unterauftragnehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender Identität der Unterauftragnehmer). Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen werden.

3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 5 - Formblatt 7 der Vergabeunterlagen). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Das Formblatt ist durch den Bewerber, sämtliche Bewerber einer Bewerbergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber/Unterauftragnehmer auszufüllen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

4) Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: a) Berufsregisterauszug oder Handelsregisterauszug (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.

b) Nachweis der Zulassung (Anerkennung) als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen. Es handelt sich bei 4a) und 4b) um Mindestanforderungen. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV): Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtsversicherung/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2fach maximiert) sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von mind. 2 Millionen Euro (je Schadensfall; 2fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice.

Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit alternativ auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zuschlagsfall umgehend nachzureichen.

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.

2) Mindestjahresumsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):

Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) für die auftragsgegenständliche Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in folgender Höhe: mind. EUR 250.000,00.

Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblatt 6.1 der Vergabeunterlagen).

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Mindeststandards sind in der obigen "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" aufgeführt und auch als Mindestanforderung definiert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter in folgendem Bereich: Mindestens 2 MA (VZÄ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Ingeni-eurwesen oder vergleichbarer Studienabschluss mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“. In jedem vorgenannten Bereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet. Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblatt 6.1 der Vergabeunterlagen). Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

2) Angabe der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV):

Der Bieter benennt ein Kernprojektteam aus (mind.) 2 Personen: Alle Mitglieder des Kernteams müssen namentlich festgelegt werden und über einen akademischen Grad Dipl. Ing. oder M. Eng. oder B. Eng. oder gleichwertig verfügen. Entsprechende Angaben und Nachweise zur persönlichen Qualifikation des jeweiligen Projektteammitgliedes (Lebenslauf und Qualifikationsnachweise), insb. für den vorgesehenen Projektleiter und seinen Stellvertreter, sind für die spätere Zuschlagswertung bereits mitvorzulegen (s. Ziff. 5.2.7.1 der Bewerbungsbedingungen).

Projektleiter: Der Projektleiter muss namentlich festgelegt werden und über mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ verfügen.

Diese Person muss nachweislich als Projektleiter bereits über Erfahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich der Leistung „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Objekte verfügen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.

Die beiden persönlichen Referenzen der jeweiligen Projektleitung für die spätere Zuschlagswertung (s. Ziff. 5.2.7.1 der Bewerbungsbedingungen) müssen einen Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010 ausweisen, müssen jedoch nicht abgeschlossen sein. Projektkosten der Referenzprojekte müssen in der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1:2008-12 mindestens 20 Mio. EUR brutto betragen. Die Referenzen müssen mindestens die Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungsleistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild ausweisen.

stv. Projektleiter: Der stv. Projektleiter muss ebenfalls namentlich festgelegt werden und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Leistung „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ verfügen.

Diese Person muss nachweislich (mind.) als stv. Projektleiter bereits über Erfahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich der Leistung „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Objekte verfügen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.

Die beiden persönlichen Referenzen des stv. Projektleiters für die spätere Zuschlagswertung (s. Ziff. 5.2.7.1 der Bewerbungsbedingungen) müssen einen Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010 ausweisen und dürfen noch nicht abgeschlossen worden sein. Projektkosten der Referenzprojekte müssen in der Kostengruppe 400 nach DIN 276 mindestens 20 Mio. EUR brutto betragen. Die Referenzen müssen mindestens die Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungs-leistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild ausweisen.

Nachweis jeweils durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblätter 6.1 und 6.2 der Vergabeunterlagen).

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

3) Geeignete Referenzen (§ 46 Abs. 3 S. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 5 VgV): Zugelassen sind Referenzprojekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Referenzen im Hauptleistungsbereich:

Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen im Bereich der Leistung „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ einzureichen, die den Mindestanforderungen entsprechen.

Nachzuweisen sind also mindestens zwei auftragsgegenständlich vergleichbare Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

1) Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ beim Neubau oder Sanierung eines vergleichbaren Objekts und Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.

2) Projektkosten von mind. 20 Mio. EUR brutto in der Kostengruppe 400 nach DIN 276.

3) Referenzen müssen mindestens die Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungsleistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ ausweisen.

Ergänzend steht es dem Bewerber frei, zusätzliche Angaben zu machen. Deren Umfang soll zwei .ppt Charts oder eine DIN A4 Seite je Referenz nicht überschreiten.

Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblätter 6.1 und 6.2 der Vergabeunterlagen).

ACHTUNG: Für eine mögliche Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb nach § 51 VgV (vgl. Ziff. 5.2.5. der Bewerbungsbedingungen) hat der Bewerber zwei von ihm eingereichte Unternehmensreferenzen als „wertungsrelevant“ zu benennen (deutlich sichtbar auf der jeweiligen Referenzunterlage). Ausschließlich diese beiden „Wertungsreferenzen“ werden der referenzbasierten Auswahlentscheidung dann später zugrunde gelegt.

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

4) Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers zu Russland:

Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber die Anlage 9 „Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ der Vergabeunterlagen auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Mindeststandards sind in der obigen "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" aufgeführt und auch als Mindestanforderung definiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/08/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Dem Bieter werden sämtliche Vergabeunterlagen über die folgende Vergabeplattform zur Verfügung gestellt: https://www.evergabe-online.de. Fragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich im Projektraum der Vergabeplattform gestellt werden und werden im Rahmen von Bieterrundschreiben unter Verwendung des Formblatts Bewerberfragen (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) über die Vergabeplattform beantwortet. Die Aufnahme und Berücksichtigung der letzten Bewerberfragen für den Teilnahmewettbewerb endet am 25.07.2022.

Eventuelle Probleme bei der Datenlesbarkeit oder beim Zugriff auf die Vergabeplattform können an die Hotline der Vergabeplattform gerichtet werden: 0228 [gelöscht].

Der Download der Ausschreibungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform und umfasst sowohl Fragen der Bewerber/Bieter an die Vergabestelle als auch die Antworten in Form von Bewerber-/Bieterrundschreiben.

2) Sind die Vergabeunterlagen nicht vollständig oder enthalten diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten und/oder Widersprüche, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit der Unterlagen betreffen, so hat der Bewerber/Bieter die Vergabestelle hierauf unverzüglich über die Vergabeplattform hinzuweisen. Sollten sich Dateien als beschädigt oder als nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber/Bieter die Vergabestelle ebenfalls unverzüglich über die Vergabeplattform zu informieren.

3) Mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber beginnt die zweite Verfahrensstufe, die Angebotsphase (siehe Ziffer 5.2). Nach Eingang und Wertung der Erstangebote auf Grundlage der Wertungskriterien für die Zuschlagserteilung werden grundsätzlich Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlung zu treten (17 Abs. 11 VgV). Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert ein finales letztverbindliches Angebot (BAFO - „Best and Final Offer“) einzureichen. Sofern erforderlich, behält sich die Auftraggeberin eine Fortsetzung der Verhandlungen vor. Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber, soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist, gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

4) Der Teilnahmeantrag ist in Textform abzugeben. Alle Antragsbestandteile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen. Für den Fall, dass der genannte Erklärende nicht Unternehmensinhaber oder eine im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragene Person ist, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Bevollmächtigung des Unterschriftsleistenden nachweisen. Alle Anlagen sind vollständig auszufüllen, mit Namen der abgebenden Person(-en) zu versehen und anschließend über die Vergabeplattform mit weiteren Antragsunterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Vergabeunterlagen, welche den interessierten Unternehmen als Word- und/oder Excel-Dokumente zur Verfügung gestellt werden, lediglich als Ausfüllhilfe dienen. Interessierte Unternehmen, die beabsichtigen einen Teilnahmean-trag abzugeben, haben ihrerseits alle Antragsbestandteile so einzureichen, dass sie nachträglich nicht veränderbar sind (z.B. als PDF-Dateien). Dateinamen sowie Unterordner sollten sich am Original orientieren, dürfen keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten. Der Bewerber kann seinen elektronischen Antrag nur bis zum Ablauf der Antragsfrist und im Rahmen der E-Vergabe Lösung zurückziehen oder austauschen. Eine Rücknahme oder Änderung eines Antrages per Telefax, E-Mail oder in Schriftform per Post ist nicht möglich. Gibt der Bieter zwei oder mehrere Anträge zu unterschiedlichen Zeiten ab, so wird der zuletzt eingereichte Antrag gewertet.

5) Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die eingereichten Unterlagen auch nach Abschluss des Teilnahmeantrages unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers zu behalten.

6) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bewerber,

a) Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer, § 36 VgV) oder

b) sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, weil er ansonsten entsprechende Eignungsdefizite aufweist (Eignungsleihe, § 47 VgV),

so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten bereits in seinem Teilnahmeantrag benennen.

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen (Anlage 5 - Formblatt 8) dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft andere Unternehmen im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, haben diese Unter-nehmen ebenfalls die geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise zu erbrin-gen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sollen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften (vgl. § 47 Abs. 3 VgV); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ ab-zugeben.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die berufliche und technische Leistungsfähigkeit zum Nachweis einschlägiger beruflicher Erfahrung (insb. Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese die Leistung er-bringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

(7) Folgende Unterlagen werden erst nach Einreichung der Verschwiegenheitserklärung bereitgestellt: a) Anlage 2a zum Vertragsentwurf, Auslobungsunterlagen RPW-Realisierungswettbewerb Generalplaner (Stand 06/2021) und b)Anlage 2b zum Vertragsentwurf, Bericht Initiale Baseline (Version 2.0, Stand Auslobung 06/2021).

(8) Die Auftraggeberin behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/späteren Auftragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die Auftraggeberin im Zuschlagsfall ein.

(9) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber die Anlage 9, Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.

Weitere Angaben zum Verfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1.0 Bieter haben die Möglichkeit, bei Vergaberechtsverstößen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB zu stellen. Zuständig ist die in Ziffer VI.4.4 benannte Vergabekammer.

Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß zuvor innerhalb der hierfür maßgeblichen Fristen (siehe 2.0) bei der Auftraggeberin gerügt hat und der Nachprüfungsantrag ggf. innerhalb der unter 2.0 genannten Frist bei der Vergabekammer gestellt wird.

2.0 Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

b)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

e) soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2022