Prozessbegleitung für Digitalisierungsprozesse in der freien Wohlfahrtspflege Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung für Digitalisierungsprozesse in der freien Wohlfahrtspflege
Im Projekt "Digitalisierung in der freien Wohlfahrtspflege" (DiWoP) will die HSU die am Projekt beteiligten Organisationen der freien Wohlfahrtspflege (OWop) in ihren Digitalisierungsprojekten durch Prozessbegleitung unterstützen. Ziel des Projektes ist es, ausgewählte OWops über mehrere Jahre hinweg darin zu begleiten, ihre Digitalisierungsvorhaben bzw. -konzepte zu entwickeln, gesamtorganisational zu implementieren und deren Wirkungen zu reflektieren. Dazu sucht die HSU im Rahmen dieser Ausschreibung Prozessbegleiter für die ausgewählten OWops.
Prozessbegleitung für bis zu 3 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 1 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Prozessbegleitung für bis zu 3 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 2 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Prozessbegleitung für bis zu 3 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 3 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Prozessbegleitung für bis zu 3 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 4 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu drei unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Prozessbegleitung für bis zu 8 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projektorganisationen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um den Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitung in fünf Losen aus. Los 5 umfasst die Prozessbegleitung von bis zu acht unterschiedlichen Organisationen der freien Wohlfahrtsfürsorge. Die Organisationen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Organisationen keine Überschneidungen geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Organisationen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Organisationen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Organisation den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat,
b) Formlose Eigenerklärung zu Russland.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Prozessbegleitung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittelgroßer Organisationen) vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall für Sach- und Personensachschäden, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
- Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bewerber für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCR2M6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.