ITDZ Berlin: RV Massendigitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 04_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: RV Massendigitalisierung
Rahmenvertrag Massendigitalisierung (Scandienstleistungen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und/oder seine Kunden.
Rahmenvertrag Massendigitalisierung (Scandienstleistungen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und/oder seine Kunden.
Hierzu gehören folgende Leistungspakete, mit den darin enthaltenen Leistungen:
- Initialisierungs- und Betriebsleistungen
- Digitalisieren von Dokumenten unterschiedlicher Formate
- Verarbeiten und Bereitstellen der elektronischen Ergebnisdaten
- Transport der Originaldokumente
- Entsorgung der Originaldokumente
- Zwischen- bzw. Einlagerung der Originaldokumente
- elektronische Signierung und Prüfung der Signaturen
- Service-, Beratungs- und Implementierungsleistungen
Kunden des ITDZ Berlin im Sinne dieses Vertrages sind Stellen des Landes Berlin sowie private Bildungseinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften.
Stellen des Landes Berlin sind die unmittelbare Landesverwaltung mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, die Gerichte, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit ihren landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin.
Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag wird auf [Betrag gelöscht] Euro (netto) festgesetzt.
Vertragsbedingungen: Rahmenvertrag, EVB-IT System-AGB, EVB-IT Dienstleistungs-AGB, EVB-IT Überlassung-Typ B (AGB), EVB-IT Kauf-AGB, VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/