Umzugs- und Transportdienstleistungen von Archivgut, einer Registratur, dem gesamten Kartei- und Bürobestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie Entsorgungsleistungen in den Quellliegenschaften des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 05502#0001#0002-113-0150
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesarchiv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugs- und Transportdienstleistungen von Archivgut, einer Registratur, dem gesamten Kartei- und Bürobestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie Entsorgungsleistungen in den Quellliegenschaften des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz
Gegenstand der Vergabe sind Umzugs- und Transportleistungen von Archivgut und dem Karteibestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie dem gesamten Bürobestand und der Registratur des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz aus den Quellliegenschaften in Chemnitz Siegmar zur Zielliegenschaft im Stadtteil Altchemnitz, nachfolgend zusammenfassend „Transportleistungen“. Weiterhin sind Entsorgungsleitungen von altem und nicht mehr verwendetem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen Teil der Leitung.
Quellliegenschaften: 09117 Chemnitz ; Zielliegenschaft: 09120 Chemnitz
Gegenstand der Vergabe sind Umzugs- und Transportleistungen von Archivgut und dem Karteibestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie dem gesamten Bürobestand und der Registratur des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz aus den Quellliegenschaften in Chemnitz Siegmar zur Zielliegenschaft im Stadtteil Altchemnitz, nachfolgend zusammenfassend „Transportleistungen“. Weiterhin sind Entsorgungsleitungen von altem und nicht mehr verwendetem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen Teil der Leistung.
Der Leistungsumfang ist den Anlagen 1.3 Leistungsbeschreibung, 1.4 Transportliste Zielliegenschaft und 1.5 Entsorgungsliste Quellliegenschaften zu entnehmen.
Die Transportleistungen sollen, nach aktuellem Stand, am 01.09.2022 starten und müssen zum 30.11.2022 abgeschlossen sein. Ein Plan mit festgelegten Umzugsphasen ist in der Anlage 1.6 Projekttermine enthalten.
Auf Grund der Beendigung von Mietverhältnissen, ist ein Verzug der Leistungszeiträume nicht zulässig. D...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umzugs- und Transportdienstleistungen von Archivgut, einer Registratur, dem gesamten Kartei- und Bürobestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie Entsorgungsleistungen in den Quellliegenschaften des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html