Planetarium Besuchermanagement Referenznummer der Bekanntmachung: Plan-Be22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.planetarium.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Planetarium Besuchermanagement
Veranstaltungsservice/Besuchermanagement im Zeiss Großplanetarium, Planetarium am Insulaner und Archenhold-Sternwarte
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Leistungen: Die Stiftung Planetarium Berlin führt ein Vergabeverfahren zur Beschaffung der Leistungen "Veranstaltungsservice/Besuchermanagement im Zeiss Großplanetarium (ZGP), Planetarium am Insulaner (PAI) und Archenhold-Sternwarte (ASTW)" durch. Hinweis: Das Planetarium am Insulaner (PAI) mit der Wilhelm-Foerster-Sternwarte, Munsterdamm 90, 12169 Berlin wird voraussichtlich ab Frühling 2023 bis voraussichtlich zum Ende des Jahres 2024 umgebaut und renoviert werden. Bauherr ist die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). In diesem Zeitraum werden keine Veranstaltungen an dem Standort stattfinden, so dass auch die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen in diesem Zeitraum für den Standort PAI nicht zu erbringen sind.
Die Stiftung Planetarium Berlin ist mit ihren Einrichtungen grundsätzlich geöffnet von Dienstag bis Sonntag. In manchen Wochen findet ein sieben-Tage Spielbetrieb statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in II.1.7) und V.2.4) gemachten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRPXC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.