DAkkS-akkreditierte Kalibrierung - Speziallos Vibrationen K05G, Los 30 - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-18-30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
DAkkS-akkreditierte Kalibrierung - Speziallos Vibrationen K05G, Los 30 - Bek. verg. Auftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Kalibrierung und Instandhaltung von Laborgeräten für das Institut für Arbeitsschutz (IFA) des AG. Es gelten jeweils die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtbeschaffungsvorhaben wurde wie folgt in Lose unterteilt:
-- Los 1: K01 Multimeter
-- Los 2: K01 Multimeter_2
-- Los 3: K01
-- Los 4: K02
-- Los 5: K03
-- Los 6: K05A
-- Los 7: K05B
-- Los 8: K05C
-- Los 9: K05C_2
-- Los 10: K05D
-- Los 11: K05F
-- Los 12: K05G
-- Los 13: K05H Werkzeugprüfmaschinen
-- Los 14: K05H
-- Los 15: K06
-- Los 16: K07
-- Los 17: K08
-- Los 18: K011
-- Los 19: K11
-- Los 20: K011J
-- Los 21: K012 Hochfrequenzmessungen
-- Los 22: K012
-- Los 23: K041
-- Los 24: K042
-- Los 25: K101J
-- Los 26: K101_2
-- Los 27: Speziallos Hersteller
-- Los 28: Speziallos Klima
-- Los 29: Speziallos Klima_2
-- Los 30: Speziallos Vibrationen K05G
Interessierte Unternehmen konnten für ein Los oder mehrere Lose ein Angebot einreichen. Eine Loslimitierung fand nicht statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DAkkS-akkreditierte Kalibrierung - Speziallos Vibrationen K05G, Los 30 - Bek. verg. Auftrag
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CR2N7
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Berlin
Land: Deutschland