Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu Transaktionen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-028-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu Transaktionen
Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu Transaktionen vor allem in folgenden Rechtsgebieten:
• Immobilienwirtschaftsrecht
• Steuerrecht
• Gesellschaftsrecht
• Arbeitsrecht
Leistungsinhalt ist die Rechtsberatung bei Transaktionen in Form von asset- oder share-deals bzw. joint ventures. Die zu vergebenden Rechtsberatungsleistungen beinhalten alle im Rahmen der Transaktionsanbahnung und -durchführung erforderlichen Rechtsberatungsleistungen, wie bspw. auch legal due diligences in Bezug auf den Transaktionsgegenstand. Eine allgemeine Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns ohne Zusammenhang mit Transaktionen ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Eine Andienungspflicht des Auftraggebers besteht nicht.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.6.2021, C-23-20) trifft die Vergabestelle folgende Zuordnung: dem Auftrag wird ein Maximalwert von 8 Mio. € (Honorarsumme) zugewiesen. Ein Anspruch auf Beauftragung in der vorgenannten Höhe kann aus dieser Mitteilung nicht abgeleitet werden. Die Parteien werden vor Erteilung eines Einzelmandates gemeinsam abschätzen, ob die Mandatierung noch innerhalb des Maximalwertes möglich ist. Eine Niederlegung des laufenden Mandates zur Unzeit ist – auch bei unerwarteter Überschreitung des Maximalwertes – nicht gestattet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transaktionen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland