Anmietung von fabrikneuen Druckern und Multifunktionsgeräten mit All-In Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: VV2022_01

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 096-265516)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 10589 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bb.org

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von fabrikneuen Druckern und Multifunktionsgeräten mit All-In Wartung

Referenznummer der Bekanntmachung: VV2022_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79810000 Druckereidienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anmietung von fabrikneuen Druckern und Multifunktionsgeräten mit All-In Wartung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 096-265516

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Anstatt:

siehe Ausschreibungsunterlagen

muss es heißen:

- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Umsatzentwicklung (Eigenerklärung über den jeweiligen Jahresumsatz und dem Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)

- Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung über einen Betrag von mindestens 2.500.000,- EUR, deren Bestand für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten ist)

- Bieter, die die geforderten Angaben noch nicht oder nicht vollständig abgeben können, haben das dafür vorgesehene Feld in diesem Vordruck anzukreuzen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht zulassen. Dadurch soll den Bietern die Möglichkeit eröffnet werden, am Wettbewerb teilzunehmen

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anstatt:

siehe Ausschreibungsunterlagen

muss es heißen:

Ausreichende Fachkunde hat ein Bieter, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, Historie, Position sowie strategischer Ausrichtung keinen Anlass zu Zweifeln gibt

- Unternehmensbeschreibung (Unternehmensgeschichte, aktueller Geschäftstätigkeit und aktueller Marktpositionierung); Bei Bietergemeinschaften oder im Fall von Nachunternehmern ist für jedes Mitglied bzw. für jedes Nachunternehmen eine gesonderte Beschreibung zu erstellen

- Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Vorlage von drei Referenzen über einen vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Kundenname, -beschreibung, Auftragsumfang/ -volumen, Leistungszeitraum, Ansprechpartner)

-kontinuierliche Personalentwicklung (Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten insgesamt und im ausschreibungsrelevanten Bereich)

- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen (§§ 12, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG).

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 01/07/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 15/07/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: VI.4.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:
muss es heißen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S 1 Nr. 1-3 GWB).

Abschnitt Nummer: I.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kontaktstelle
Anstatt:
muss es heißen:

Finanzen und Interner Service

Abschnitt Nummer: IV.1.8
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Anstatt:

nein

muss es heißen:

ja

Abschnitt Nummer: VI.4.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Straße, Hausnummer
Anstatt:
muss es heißen:

Heinrich-Mann-Allee 107.

Abschnitt Nummer: VI.4.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Postleitzahl
Anstatt:
muss es heißen:

14473

Abschnitt Nummer: VI.4.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Telefonnummer
Anstatt:
muss es heißen:

03318661719

Abschnitt Nummer: VI.4.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Fax
Anstatt:
muss es heißen:

03318661652

Abschnitt Nummer: VI.4.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Internetadresse
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Anmietung von fabrikneuen Druckern und Multifunktionsgeräten mit All-In Wartung muss es heißen

muss es heißen:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstattung aller Standorte des AUFTRAGGEBERS mit Druckern und Multifunktionsgeräten.

Abschnitt Nummer: I.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Anstatt:
muss es heißen:
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: