Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages "Personaldirektvermittlung nicht technische Profile""
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 215-565783)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages "Personaldirektvermittlung nicht technische Profile""
Der Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der Direktvermittlung von Arbeitskräften als Mitarbeiter:innen bei der gematik in folgenden Bereichen:
• Recruiting
• Business Continuity Management
• Projektmanagement
• Planung / Steuerung
• Berater / Themenmanagement
Es handelt sich um die typische Tätigkeit eines Personalvermittlers/Recruiting-Dienstleisters/Headhunters.
Es wird ein Rahmenvertrag mit den Auftragnehmern (Vermittlern) geschlossen, welcher die Grundlage für den Abschluss und die Durchführung von Einzelabrufen zur (partiellen) Deckung des Personalbedarfs der gematik in den o.g. Bereichen darstellt.
Dieser Rahmenvertrag deckt ausschließlich die Direktvermittlung von Mitarbeiter:innen ab. Die Vermittlung von selbständig bzw. freiberuflich tätigen Personen oder Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG sind nicht Gegenstand des Rahmenvertrages.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es gelten insofern folgende Limitierungen der Beitrittsmöglichkeit zum Rahmenvertrag:
1. Die Zahl der Rahmenvertragspartner ist auf 15 (fünfzehn) begrenzt.
2. Die Einreichung von Beitrittsanträgen ist nur bis zum 21.11.2021, 16 Uhr möglich.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während des vorstehend genannten Beitrittszeitraums der Beitritt zum Rahmenvertrag ermöglicht, bis die Zahl von 15 offenen Beitrittsplätzen erschöpft ist.
Die mengenmäßige Begrenzung gemäß Abschnitt-Nr. II 2.4 von 15 (fünfzehn) Rahmenvertragspartnern wird aufgehoben.
Der 21.11.2021, als Frist zur Einreichung von Beitrittsanträgen, welcher ebenfalls unter diesem Abschnitt zu finden ist, wird bis zum Ende des Rahmenvertrags verlängert.
Die neue Frist zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist somit der 14.11.2022.
Alle übrigen Bestimmungen der Ursprungsbekanntmachung sowie des Rahmenvertrags bleiben bestehen.
Die Auftragsunterlagen stehen weiterhin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://cloud.gematik.de/index.php/s/mEyteW3eDqng4Qe