Bauüberwachung Bahnhof Konstanz Neubau Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Bahnhof Konstanz Neubau Bahnsteige
Konstanz
Los 3: Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau, SiGeKo.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3 Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau, SiGeKo.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
Los 3: Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau, SiGeKo.
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 05 Die zusätzlichen Leistungen fanden im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen : Stopfe Weiche 6, Schienenwechsel zur Versetzung Ls1 und Sig N1 im Gleis 1 und Gleis 2 statt. Die La-Anmeldungen, Abstimmungen mit den Planern und der DB Netz AG waren mit einbegriffen. Dazu bedarf es Koordination, Sicherungsplanung und die Änderung bzw. Ergänzung der BETREN inkl. zusätzlichen Nachtschichten (Doppelschichten für die Schienenentladung. Die Leistungen waren nicht Bestandteil des HV.
Terminliche Rahmenzwänge lassen keinen Unternehmerwechsel zu (festgelegte und nicht verschiebbare Sperrpausen). Durch die "Nichtrennbarkeit" von Hauptvertragsleistung und Nachtragsleistung wären somit 2 verschiedene Bauüberwacher vor Ort notwendig (doppelte Kosten)
Zeitverlust durch erneute Ausschreibung führt zu einem Baustillstand von mehreren Jahren und erheblichen Zusatzkosten/Finanzierungsrisiko.