Beschaffung einer Radsatzpresse Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0212-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Radsatzpresse
Lieferungen und Inbetriebnahme einer Radsatzpresse (RSP) für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR in der U-Bahn Hauptwerkstatt Seestraße (HwSee)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) -AöR-
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben u.a. das Berliner U-Bahn-Netz. Der dafür erforderliche Fuhrpark wird in insgesamt 3 Betriebswerkstätten und einer Hauptwerkstatt instandgehalten. In der U-Bahn Hauptwerkstatt Seestraße werden u.a. auch die Hauptuntersuchungen an den Drehgestellen und Radsätzen durchgeführt. Die BVG betreibt für die Montage und Demontage von Rädern, Achskupplungs- und Achshaltesterne, sowie Bremsscheiben eine hydraulische Radsatzpresse. Durch den zunehmenden Verschleiß, der vorhandenen Radsatzpresse (Baujahr 1973) ist die erforderliche Verfügbarkeit dieser nicht mehr ausreichend sichergestellt. Die Bestandsmaschine verfügt nur über einen Presszylinder, sodass die Radsätze für die Montage und Demontage häufig umgespannt werden müssen. Um auch zukünftig für die wachsende Fahrzeugflotte der U-Bahn eine leistungsfähige und sichere Montage und Demontage von auf- und abzupressenden Radsatzkomponenten zu gewährleisten, soll unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik die bestehende Radsatzpresse durch eine neue Radsatzpresse ersetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.