Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 36-22 (200) HAM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsleistungen
Abholung, Transport, bedarfsgerechte Entsorgung und ggf. Verwertung von verschiedenen Abfällen.
Krankenhausabfälle AVV 18 01 04
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg, BGAOP Ambulantes Operationszentrum Falkenried 88 21033 Hamburg
Umweltverträgliche Entsorgung (Verwertung/Vernichtung) von Krankenhausabfällen AVV 18 01 04.
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um weitere 24 Monate verlängert werden.
Küchenabfälle AVV 20 01 08 und Speiseöle und -fette AVV 20 01 25
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg, BGAOP Ambulantes Operationszentrum Falkenried 88 21033 Hamburg
Umweltverträgliche Entsorgung (Verwertung/Vernichtung von Küchenabfällen und Speiseöle und -fette
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um weitere 24 Monate verlängert werden.
Körperteile und Organe AVV 18 01 02 und infektiöse Abfälle AVV 18 01 03*
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg, BGAOP Ambulantes Operationszentrum Falkenried 88 21033 Hamburg
Umweltverträgliche Entsorgung (Verwertung/Vernichtung von Körperteilen und Organen AVV 18 01 02 und infektiöse Abfälle AVV 18 01 03*
Die Vertragslaufzeit kann um weitere 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen de Bewerbers bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtde-ckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 5 Mio. Betriebsunterbrechung pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
1. Referenzen
Jeder Bieter muss für jedes Los, auf das er sich bewirbt, mindestens 2 Referenzen je AVV-Nr. angeben. Pro Referenz ist ein
Referenzbogen einzureichen. Sofern sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, kann er für mehrere Lose dieselben Referenzen
Benennen oder für jedes Los/jede AVV-Nr. unterschiedliche Referenzen. Zu beachten ist, dass die Mindestanforderungen an die Referenzen für jedes Los erfüllt sind.
2. Nachweise für alle Lose
2.1 Nachweis über Art des Entsorgungsverfahrens und Legalität des Entsorgungsweges, getrennt nach Abfallschlüsselnummern.
2.2 Nachweis, dass der Bieter als auch der Betreiber der Entsorgungsanlage die die Anforderungen an ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV erfüllt, z. B. durch die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG.
3. Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen.
Mind. 2 Referenzen je Los und pro Abfallschlüsselnummer,(AVV Nummer), in vergleichbarer Größen-ordnung, bezogen auf die jeweilige Referenztonnage, mit den Abfallarten (AVV Nummer), für die das Angebot eingereicht wird, innerhalb der letzten 2 Jahre.
1. Vorlage der Tariftreueerklärung
2. Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der hier ausgeschriebenen Vertragslaufzeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR2MV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.