Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sondereinigung in der Liegenschaft des BMWK, Alt Moabit Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-22#002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sondereinigung in der Liegenschaft des BMWK, Alt Moabit
Zweck der Vertragsleistung ist die allgemeine Unterhalts- sowie Grund- und Sonderreinigung in der Liegenschaft des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bezirk Mitte in dem Bürogebäude am Spreebogen, in 10559 Berlin, Alt-Moabit 101 c/d (3. und 4. OG des Bürogebäudes). Die Gesamtreinigungsfläche aller Bodenbereiche beträgt ca. 6500 m².
Die zu erbringenden Leistungen für das Objekt umfassen die Reinigung der Bodenbeläge, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (technische Einrichtungen, z. B. Büromaschinen, EDV-Geräte u. ä., gehören nicht zum Reinigungsumfang) in Büro- und Konferenzräumen, Funktions-/Kopierräumen, Sanitärräumen sowie Teeküchen, der Cafeteria, Verkehrsflächen (Flure, Wartezonen), Lager, technischen Betriebsräume sowie Wache/Pförtner. In der 4. Etage befindet sich ein größerer Aufenthaltsraum für ca. 60 Personen mit einer Cafeteria. Die Reinigung im Bereich der Verteilküche wird durch den Cafeteriabetreiber durchgeführt. Die Raumfläche der Cafeteria wird durch die hier ausgeschriebene Unterhaltsreinigung gereinigt.Die Aufzüge und Treppenhäuser gehören nicht zur Mietfläche und sind daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Rahmen der Grund- und Sonderreinigung sind folgende Leistungen durchzuführen: gesonderte Reinigung bei Büroraumneubelegungen (Oberflächen- und Innenreinigung des im Raum befindlichen leeren Mobiliars), Kühlschrank-Innenreinigung, Grundreinigung mit Einpflege/Beschichtung von Linoleumbelägen, Grundreinigung textiler Beläge sowie Reinigung von Polstermöbeln.
Die Größe der Reinigungsflächen und die Häufigkeiten der Reinigung sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus der im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Flächenübersicht in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung.
Liegenschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Alt Moabit101c/d, 10559 Berlin.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die ganzjährige Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung für die Liegenschaft des BMWK in Alt Moabit 30 gemäß der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten. Die Gesamtreinigungsfläche aller Bodenbereiche beträgt ca. 6500 m². Zur Reinigung gehören insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Der AN hat die Regelreinigungsleistung nach Vorgabe, Turnus und Verfahren zu erbringen sowie in allen Bereichen eine einwandfreie und zum Teil auch desinfizierende Reinigung durchzuführen. Die Vorgaben von Hygieneplänen sind umzusetzen. Die Unterhaltsreinigung wird i.d.R. Montag bis Freitag von 14:00 bis 22 Uhr sowie in Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt.
Der AN stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Hilfsmittel sowie Abfallbeutel. Er ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Der AN stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte und Gegenstände. Reinigungsmaschinen müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und mit dem VDE/GS Zeichen oder vergleichbaren europäischen sicherheitstechnischen Zeichen gekennzeichnet sein.
Das BMWK stellt das für die Reinigungsarbeiten nötige Wasser und den Strom sowie- sofern vorhanden - einen Raum für das Aufstellen der Geräte und zur Aufbewahrung der Reinigungsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Verbrauchsmaterial für Papierhandtuch-, Seifen-, Desinfektionsspender, Damenhygienebeutel, Toilettenpapier und Tabs, Klarspüler und Salz für Geschirrspülmaschinen stellt ebenfalls das BMWK bereit.
Der AN hat in ausreichendem Umfang fachkundiges Personal bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Der AN hat eine Objektleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in und jeweils eine Vertretung zu benennen. Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten; eine aktenkundige Belehrung der Mitarbeiter/innen über die Vorschriften des Arbeits- und Brandschutzes, Unfallverhütung sowie Anweisungen sind durchzuführen und dem BMWK zu übergeben. Die Arbeitgeberpflichten zum Erhalt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz obliegen dem AN. Dies beinhaltet im Besonderen auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die zu verrichtenden Tätigkeiten. Der AN stellt die ggf. notwendige PSA (Persönliche Schutzausrüstung). Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und hat das Reinigungspersonal nachweislich schriftlich auf Verschwiegenheit zu verpflichten. Für die Reinigungsarbeiten darf nur Personal eingesetzt werden, das vom AG vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend der Regelungen der Leistungsbeschreibung (sicherheits-) überprüft wurde (siehe LB Nr. III.4. und Vertragsentwurf Ziff. 18)
Der voraussichtliche Vertragsbeginn ist der 01.11.2022. Die Grundlaufzeit beträgt 3 Jahre.
Es besteht die Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um maximal weitere 2 Jahre. Die Liegenschaft Alt Moabit ist nach aktuellem Mietvertrag bis Mitte Juni 2027 gemietet. Bei einer Nicht-Verlängerung des Mietvertrags führt dies zur Beendigung der Reinigungsleistungen.
Der unter II.2.6) geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit von 3 Jahren sowie die Verlängerungsoption.
Verlängerungsoption: Der Vertrag kann um maximal 2 weitere Jahe verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ausdruck nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durchschnittlich mind. [Betrag gelöscht] Euro netto in für die Leistungserbringung einschlägigen Geschäftsfeldern)
- Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung (Mindestanforderungen: Personenschäden 5,0 Mio. EUR pro Schadensfall / Sachschäden 3,0 Mio. EUR pro Schadensfal) / Sonstige Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR pro Schadensfall, Verlust von vom Auftragnehmer überlassene Gegenstände - Schlüssel - [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall)
- ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
siehe oben
- Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach ISO 9001)
- Zertifiziertes Umweltmanagementsystems (z. B. nach ISO 14001, EMAS)
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k Sanktions-VO (EU-Russland Sanktionen)
- Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den letzten drei Jahren (mind. 20 festangestelle Mitarbeiter).
- Es sind 3 Referenzaufträge bezogen auf die Unterhaltsreinigung aufzuführen. Die Leistungsmerkmale der Referenzaufträge müssen vergleichbar mit der ausgeschriebenesen Leistung sein. Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen: 1. inhaltlich einschlägiger Leistungsgegenstand (Unterhaltsreinigung) der jeweiligen Referenz / 2. frühester Beginn der Laufzeit der Referenzaufträge: ab dem Kalenderjahr 2019 (Aufträge, die bereits vor dem Kalenderjahr 2019 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2019 umfassen.) / 3. die Referenzgeber haben den Bewerber nicht nur mit einer Einzelmaßnahme beauftragt, sondern kontinuierlich über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten / 4. der Mindestauftragswert der einzelnen Referenzen beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr bzw. einmaliger Beauftragung
siehe oben
- Eigenerklärung Sicherheitsüberprüfung, dass im Falle der Zuschlagserteilung der Bieter sicherstellt, dass ausschließlich durch den Auftraggeber mithilfe von polizeilichen Informationssystemen überprüfte Reinigungs- und Aufsichtskräfte für die Dienstleistung zum Einsatz kommen werden (siehe Vordruck Erklärung des Anbieters zur Sicherheitsüberprüfung).
- Eigenerklärung zur vollumfänglichen Anwendung des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV) sowie des jeweilig gültigen Mindestlohnvertrages für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung
- Formfreie Eigenerklärung, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal alle in der Verfahrensbeschreibung unter Ziff. 3.4.1 aufgeführten Mindestqualifikationen erfüllt
- Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsbeginn für jedes zu verwendende Reinigungsmittel den ausgefüllten „Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel“ dem AG vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren. Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der elektronischen Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de