ESTW Köln Hbf und S11 - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI13421
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln Hbf und S11 - Projektsteuerung
Köln
Leistungen der Projektsteuerung für ESTW Köln Hbf Stufe 1 und optionale Leistungen für ESTW Köln Stufe 2und 3und S11 Stufen 1 bis 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Köln Hbf und S11 - Projektsteuerung
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Leistungen der Projektsteuerung für ESTW Köln Hbf Stufe 1 und inzwischen beauftragter Optionen für ESTW Köln Hbf Stufe 2 und 3 und S11 Stufe 1 und zusätzliche Steuerung bei der Visualisierung und außerplanmäßig frühen Öffentlichkeitsarbeit
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
MKA 4 Projektsteuerung Bauzustand 4 Nippes: Durch die nachträgliche Erweiterung der Aufgabenstellung des Projektes ESTW Köln Hbf durch den Betreiber um die Teilmaßnahme Bauzustand 4 Nippes, sind zusätzliche Projektsteuerungsleistungen für das erweiterte Bausoll erforderlich. Es sind zusätzliche Leistungen für alle Leistungsstufen und in allen Leistungsbereichen zu erbringen (z.B. Erstellung Terminplan, Kostensteuerung, Projekthandbuch, zusätzliches Besprechungswesen etc.), die in das Gesamtprojekt durch die Projektsteuerung zu integrieren sind, da die Teilmaßnahme in das Projekt ESTW Köln Hbf eingegliedert wurde (gemeinsame Projektnummer, keine Trennung nach PSP-Elementen, Abhängigkeiten Planmanagement etc.). (MKA 4_4)
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zuvor beschr. Leistungen nicht abzutrennen sind, von den Leistungen aus dem ursprünglichen Projekt. Es gibt nur ein Projekthandbuch, nur einen Gesamtterminplan, nur eine Planungsbesprechung, die Planung und das Planmanagement umfasst zu einem erheblichen Teil dieselben Pläne, die PSP-Elemente sind zu einem erheblichen Teil dieselben, etc. Bei einer getrennten Beauftragung wären unabsehbare Schwierigkeiten, Zusatzkosten und Projektrisiken die Folge gewesen, da es im Projekt zu nicht zu beherrschenden Schnittstellen gekommen wäre. Es hätten die Teilleistungen Projekthandbuch, Terminplan, Besprechungswesen und das Planmanagement jeweils einzeln abgehalten werden müssen und im nachhinein zusammengeführt werden müssen. Die Folge wäre gewesen, dass es keinen gesamthaft Verantwortlichen für die jeweilige Gesamtleistung gegeben hätte. Ein nicht hinnehmbarer Zeitverzug wäre die Folge gewesen. Der Projektterminplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.