Errichtung einer neuen Betriebsreservelagerhalle auf dem Lagerareal der Stromnetz Hamburg GmbH in Hamburg-Jenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000166
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer neuen Betriebsreservelagerhalle auf dem Lagerareal der Stromnetz Hamburg GmbH in Hamburg-Jenfeld
In der neu zu errichtender Lagerhalle sollen hauptsächlich alle der bisherigen Lagerorte zusammengezogen werden.
Durch eine zentralisierte Lagervorhaltung der o.g. Ersatzteile soll die Erfüllung der wachsenden Aufgaben im Bereich
Instandhaltung der Stromnetze sichergestellt werden
In der neu zu errichtender Lagerhalle sollen hauptsächlich alle der bisherigen Lagerorte zusammengezogen werden.
Durch eine zentralisierte Lagervorhaltung der o.g. Ersatzteile soll die Erfüllung der wachsenden Aufgaben im Bereich Instandhaltung der Stromnetze sichergestellt werden. Die in der neuen Halle eingelagerten Materialien werden bei
Bedarf mit Hilfe eines Transporters bzw. eines LKWs abgeholt. Das Befahren der Halle mit Diesel-Fahrzeugen ist nicht
geplant Das Beladen und Entladen der im Außenbereich stehenden Fahrzeuge erfolgt mit Hilfe eines Gabelstaplers
(Gas- oder Elektrobetrieb). Für die Materialtransporte innerhalb der Halle und im Bereich des Schleppdaches ist eine
elektrische Ameise geplant. Schwere Bauteile werden im Bereich des Schleppdachs (östliche Stirnseite) der Halle mit
Hilfe eines mobilen Ladekrans transportiert. Für die Beschickung des bereits bestehenden Lagerplatzes wird
gegenwärtig ein Diesel-Gabelstapler eingesetzt. Die in der Halle eingelagerten Materialien spielen eine übergeordnete
Rolle auch bei Beseitigung von schweren Störfällen. Aus dem Grund wird das Objekt mit einer autarken
Stromversorgung ausgestattet, um die schnelle Verfügbarkeit der Betriebsmittel in Notfällen sicherstellen zu können.
Für diese Zwecke wird auf dem Gelände ein dreiseitig geschlossener Unterstand für bis zu drei mobile
Notstromaggregate vorgesehen. Darüber hinaus befindet sich in diesem Unterstand eine stationäre Netzersatzanlage
(NEA) die zur Notstromversorgung der Halle dient. Die o.g. drei mobilen NEAs sind nicht Bestandteil der
Baumaßnahme.
Baubeschreibung:
Die Konstruktion der Halle besteht aus flachgegründeten Fertigteilstützen mit angeformten Fundamenten und
Spannbetonbindern. Die Spannweite beträgt 25,95m. Bei den Innenwänden handelt es sich um Stahlbeton und /
Kalksandsteinmauerwerk und bei der Fassade um Iso-Sandwich-Paneele. Stahltrapezblech, Dampfsperre PE Folie,
Mineralfaserdämmung, A1, WLG 035; Abdichtungsfolie PVC-Folie, extensives Gründach mit 8cm Substrataufbau
bilden die Dachkonstruktion. In der Dachfläche befinden sich zwei Lichtbänder 3 x 36m mit RWA Klappen. Die Halle
wird durch eine Brandwand mit F90 Schiebetoranlage in zwei Brandabschnitte getrennt. Aufgrund der eingelagerten
ölhaltigen Hochleistungsschalter erhält die Sohle eine Abdichtung gem. WHG. Die Abdichtung wird als
PEHD-Folienabdichtung unterhalb der Halle ausgeführt. Regenwasser wird über Flachdachgullys, Fallleitungen und
Erdleitungen in die vorh. Regenwasserkanalisation eingeleitet. Die Notüberläufe werden nicht an die Kanalisation
angeschlossen. Das Schmutzwasser aus dem Bürotrakt und dem Ausgussbecken in der Werkstatt wird in die
bestehende Schmutzwasserkanalisation eingeleitet. Für das Gebäude besteht grundsätzlich keine Forderung nach
einer Brandmeldeanlage. Trotzdem wird als eine allgemeine Verbesserung der brandschutztechnischen Situation eine
privatrechtliche, automatische Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle der Stromnetz
Hamburg GmbH in der Bramfelder Chaussee 130 vorgesehen. Handauslösung bei den Ausgängen. Es werden
Handfeuerlöschgeräte nach DIN 14406/EN3 zur Entstehungsbrandbekämpfung vorgesehen. Die Auslegung erfolgt entsprechend ASR A2.2 Die Elektroinstallation erfolgt gemäß VDE (DIN VDE 0100) und wird von Fachfirmen oder
Fachingenieuren gemäß Bedarf und allen technischen Regeln geplant und verlegt. Rettungszeichenleuchten an allen
Notausgängen gemäß ASR. Die Sicherheitsbeleuchtung wird gemäß DIN VDE 0108 Teil 5 sowie der
Arbeitsstättenverordnung §7 Absatz 4 für Rettungswege in Arbeitsstätten als Einzelbatteriesystem ausgeführt. Alle
Gebäude und Gebäudeteile erhalten eine Blitzschutzanlage gem. EN 62305 mit Fangeinrichtung, Ableit- und
Erdungsanlage. Der Unterstand für die NEA wird als dreiseitig- offenes Carport in Stahlbauweise auf einer
Verbundsteinpflasterfläche errichtet. Die offene Bauweise ist erforderlich, um einen sicheren Betrieb der Geräte zu
ermöglichen.
Die Gründung erfolgt auf Streifenfundamenten, die Dacheindeckung mittels Stahltrapezblech. Für den
Sichtschutz wird die Rückwand in Aluwellblech ausgeführt. In der Halle wird eine Verschieberegalanlage im
süd-westlichem Hallenbereich verbaut. Planerisch wurde hier ein Produkt der Fa. Schäfer als Leitprodukt zugrunde
gelegt. Die Hallensohle erhält unterhalb des Schienensystems eine statisch erforde
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der ursprünglich geschätzte Auftragswert (anhand vergleichbarer Projekte aus den Vorjahren) der Ausschreibung lag im Unterschwellenbereich. Es wurden 21 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotsöffnung gab es lediglich ein Angebot, welches über dem Schwellenwert lag und im Verhandlungsverfahren verhandelt wurde. Eine Wiederholung der Ausschreibung verspricht nicht mehr Angebote und ebenso wenig ein wirtschaftlicheres Angebot. Erschwerend hinzu kommen die allgemeinen Preisunsicherheit auf dem Beschaffungsmarkt im Hinblick auf die Preisentwicklung für Stahl, Kupfer, Holz und ölhaltige Produkte aufgrund des Ukrainekrieges..
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.