Errichtung einer neuen Betriebsreservelagerhalle auf dem Lagerareal der Stromnetz Hamburg GmbH in Hamburg-Jenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000166

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz-hamburg.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung einer neuen Betriebsreservelagerhalle auf dem Lagerareal der Stromnetz Hamburg GmbH in Hamburg-Jenfeld

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000166
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213000 Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In der neu zu errichtender Lagerhalle sollen hauptsächlich alle der bisherigen Lagerorte zusammengezogen werden.

Durch eine zentralisierte Lagervorhaltung der o.g. Ersatzteile soll die Erfüllung der wachsenden Aufgaben im Bereich

Instandhaltung der Stromnetze sichergestellt werden

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45213220 Bauarbeiten für Lagerhallen
45213221 Bau von Lagerhallen
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der neu zu errichtender Lagerhalle sollen hauptsächlich alle der bisherigen Lagerorte zusammengezogen werden.

Durch eine zentralisierte Lagervorhaltung der o.g. Ersatzteile soll die Erfüllung der wachsenden Aufgaben im Bereich Instandhaltung der Stromnetze sichergestellt werden. Die in der neuen Halle eingelagerten Materialien werden bei

Bedarf mit Hilfe eines Transporters bzw. eines LKWs abgeholt. Das Befahren der Halle mit Diesel-Fahrzeugen ist nicht

geplant Das Beladen und Entladen der im Außenbereich stehenden Fahrzeuge erfolgt mit Hilfe eines Gabelstaplers

(Gas- oder Elektrobetrieb). Für die Materialtransporte innerhalb der Halle und im Bereich des Schleppdaches ist eine

elektrische Ameise geplant. Schwere Bauteile werden im Bereich des Schleppdachs (östliche Stirnseite) der Halle mit

Hilfe eines mobilen Ladekrans transportiert. Für die Beschickung des bereits bestehenden Lagerplatzes wird

gegenwärtig ein Diesel-Gabelstapler eingesetzt. Die in der Halle eingelagerten Materialien spielen eine übergeordnete

Rolle auch bei Beseitigung von schweren Störfällen. Aus dem Grund wird das Objekt mit einer autarken

Stromversorgung ausgestattet, um die schnelle Verfügbarkeit der Betriebsmittel in Notfällen sicherstellen zu können.

Für diese Zwecke wird auf dem Gelände ein dreiseitig geschlossener Unterstand für bis zu drei mobile

Notstromaggregate vorgesehen. Darüber hinaus befindet sich in diesem Unterstand eine stationäre Netzersatzanlage

(NEA) die zur Notstromversorgung der Halle dient. Die o.g. drei mobilen NEAs sind nicht Bestandteil der

Baumaßnahme.

Baubeschreibung:

Die Konstruktion der Halle besteht aus flachgegründeten Fertigteilstützen mit angeformten Fundamenten und

Spannbetonbindern. Die Spannweite beträgt 25,95m. Bei den Innenwänden handelt es sich um Stahlbeton und /

Kalksandsteinmauerwerk und bei der Fassade um Iso-Sandwich-Paneele. Stahltrapezblech, Dampfsperre PE Folie,

Mineralfaserdämmung, A1, WLG 035; Abdichtungsfolie PVC-Folie, extensives Gründach mit 8cm Substrataufbau

bilden die Dachkonstruktion. In der Dachfläche befinden sich zwei Lichtbänder 3 x 36m mit RWA Klappen. Die Halle

wird durch eine Brandwand mit F90 Schiebetoranlage in zwei Brandabschnitte getrennt. Aufgrund der eingelagerten

ölhaltigen Hochleistungsschalter erhält die Sohle eine Abdichtung gem. WHG. Die Abdichtung wird als

PEHD-Folienabdichtung unterhalb der Halle ausgeführt. Regenwasser wird über Flachdachgullys, Fallleitungen und

Erdleitungen in die vorh. Regenwasserkanalisation eingeleitet. Die Notüberläufe werden nicht an die Kanalisation

angeschlossen. Das Schmutzwasser aus dem Bürotrakt und dem Ausgussbecken in der Werkstatt wird in die

bestehende Schmutzwasserkanalisation eingeleitet. Für das Gebäude besteht grundsätzlich keine Forderung nach

einer Brandmeldeanlage. Trotzdem wird als eine allgemeine Verbesserung der brandschutztechnischen Situation eine

privatrechtliche, automatische Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle der Stromnetz

Hamburg GmbH in der Bramfelder Chaussee 130 vorgesehen. Handauslösung bei den Ausgängen. Es werden

Handfeuerlöschgeräte nach DIN 14406/EN3 zur Entstehungsbrandbekämpfung vorgesehen. Die Auslegung erfolgt entsprechend ASR A2.2 Die Elektroinstallation erfolgt gemäß VDE (DIN VDE 0100) und wird von Fachfirmen oder

Fachingenieuren gemäß Bedarf und allen technischen Regeln geplant und verlegt. Rettungszeichenleuchten an allen

Notausgängen gemäß ASR. Die Sicherheitsbeleuchtung wird gemäß DIN VDE 0108 Teil 5 sowie der

Arbeitsstättenverordnung §7 Absatz 4 für Rettungswege in Arbeitsstätten als Einzelbatteriesystem ausgeführt. Alle

Gebäude und Gebäudeteile erhalten eine Blitzschutzanlage gem. EN 62305 mit Fangeinrichtung, Ableit- und

Erdungsanlage. Der Unterstand für die NEA wird als dreiseitig- offenes Carport in Stahlbauweise auf einer

Verbundsteinpflasterfläche errichtet. Die offene Bauweise ist erforderlich, um einen sicheren Betrieb der Geräte zu

ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Gründung erfolgt auf Streifenfundamenten, die Dacheindeckung mittels Stahltrapezblech. Für den

Sichtschutz wird die Rückwand in Aluwellblech ausgeführt. In der Halle wird eine Verschieberegalanlage im

süd-westlichem Hallenbereich verbaut. Planerisch wurde hier ein Produkt der Fa. Schäfer als Leitprodukt zugrunde

gelegt. Die Hallensohle erhält unterhalb des Schienensystems eine statisch erforde

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der ursprünglich geschätzte Auftragswert (anhand vergleichbarer Projekte aus den Vorjahren) der Ausschreibung lag im Unterschwellenbereich. Es wurden 21 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotsöffnung gab es lediglich ein Angebot, welches über dem Schwellenwert lag und im Verhandlungsverfahren verhandelt wurde. Eine Wiederholung der Ausschreibung verspricht nicht mehr Angebote und ebenso wenig ein wirtschaftlicheres Angebot. Erschwerend hinzu kommen die allgemeinen Preisunsicherheit auf dem Beschaffungsmarkt im Hinblick auf die Preisentwicklung für Stahl, Kupfer, Holz und ölhaltige Produkte aufgrund des Ukrainekrieges..

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022