Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 004_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Vermessungsarbeiten für die Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes:
- georeferenzierte Erfassung der Geländeflächen in verschiedenen städtischen Bereichen, z. B. Bereiche geplanter Haltestellen, Notausgänge, Baustelleneinrichtungsflächen, vorhandener Haltestellen und bestehender Gleisbereiche;
- Darstellung als digitale Lage- und Höhenpläne, Geländemodelle und 3D Modelle;
- Genauigkeit der Vermessungen 1-2 cm, bei Gleisvermessung kleiner als 1 cm.
Bewerber könne sich in Folgenden Messverfahren qualifizieren:
1. terrestisches Top-Aufmaß durch Tachymeter,
2. terrestisches Top-Aufmaß durch Scannen.
Bewerber können sich bei Erfüllung der entsprechenden Anforderung für Messverfahren 1., für Messverfahren 2. oder für beide Messverfahren qualifizieren.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3
"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt,
3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB,
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB,
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall
7. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
8. Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
9. Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2022) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils
10. detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Stichtag 1.7.2021) gemäß vorgenannter Ziffer 8., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der
Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Sofern eine Bewerbung für beide Messverfahren gemäß Ziffer II.2.4. erfolgt, sind jeweils 3 Referenzprojekte, also insgesamt 6 darzustellen.
11. Nachweis einer geeigneter technischen Ausrüstung.
- zu 1. Schriftlicher Nachweis (Auszug),
- zu 2. Schriftlicher Nachweis (Auszug),
- zu 3. Schriftliche Eigenerklärung,
- zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §123 GWB vorliegt,
- zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe.
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß ausreichende §124 GWB wird bei Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
- zu 6. Kopie Versicherungspolice oder schriftliche Bestätigung der Versicherung,
- zu 7. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe des Umsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- zu 8. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- zu 9. Schriftliche Auflistung der geforderten Angaben (Referenzliste).
- zu 10. Schriftlicher Nachweis/Eigenerklärung mit Benennung und Beschreibung der geforderten
Informationen,
- zu 11. Eigenerklärung mit Auflistung der zur Verfügung stehenden techn. Ausrüstung.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R2D5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]