Qualifizierungssystem Prüfingenieur Tunnel offene Bauweise + EBA Prüfer für die Netzerweiterung U5 [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 001_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Prüfingenieur Tunnel offene Bauweise + EBA Prüfer für die Netzerweiterung U5 [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Vergabe von Prüfingenieurleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Prüfingenieure eingerichtet. Prüfingenieure können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 16 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 16 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 16 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Prüfingenieure, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesuchte Prüfingenieur/innen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3
"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Prüfingenieure/innen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen
Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,
erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig;
2. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
3. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
4. Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug;
5. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Prüfingenieurs. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
6. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;
7. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
8. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts-und eigentumsrechtliche Verflechtungen Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
9. Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
10. Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion);
11. Mitarbeiteranzahl mindestens 30 Ingenieure, die dem Prüfingenieur zu Verfügung stehen;
12. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege
(Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
13. eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Prüfingenieursleistungen
bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten.
14. Die Person muss die Zulassung als "Prüfingenieur für Baustatik bzw. Bautechnik" auf dem Gebiet Massiv- und
Stahlbau besitzen. Die zur Erlangung des Titels "Prüfingenieur für Massivbau und Stahlbau" abgelegte Prüfung
vor einer obersten Bauaufsichtsbehörde ist nachzuweisen.
15. Zwingend erforderlich: Die Person muss vom Eisenbahn-Bundesamt als bautechnischer Prüfer auf dem
Sachgebiet Eisenbahnbrückenbau und konstruktiver Ingenieurbau in dem Tätigkeitsbereich Massivbau, Stahlbau und Schweißtechnik anerkannt sein.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignungen.
16. Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum
Nachweis einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit
Angabe des AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer, E-Mail-Adressen und einer jeweiligen Referenzbescheinigung des AG mit dem
Teilnahmeantrageinzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genannten Ingenieursleistungen vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden.
Einzureichende Referenzen sind:
- Referenz 1: Prüfung einer Baugrube mit einer Mindesttiefe von 8,0 m;
- Referenz 2: Prüfung eines Ingenieurbauwerks Baukosten mind. 40 Mio;
- Referenz 3: Prüfung eines Ingenieurbauwerks mit konstruktiven Elemente, die als Betriebsanlage gemäß
BOStrab oder EBO einzuordnen sind, mind 5,0 Mio.;
- Referenz 4: Prüfung einer Stahlbrücke im Bereich BOStrab / EBO, Mindesstützweite 30,0 m.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Prüfingenieurleistungen/ Sachverständigenleistungen ausgeschrieben werden. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem für unterschiedliche Bauverfahren vorgeschaltet. Hier geht es um die Erbringung von statisch und konstruktiven Prüfingenieurleistungen im Bereich des Massivbaus und Stahlbaus vornehmlich bei Tunnelabschnitten und Haltestellen, die in offener Bauweise hergestellt werden sollen sowie um Stahlbrücken auf oberirdischer Strecke. Im Bauvorhaben kommt es zu Berührungen mit Anlagen des Eisenbahnbundesamtes. Es wird daher auch hierfür die Qualifikation abgefragt.
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RVTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]