Heizung, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 106-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung, Richard-Linde-Weg 49
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Es sind ein Zubau 1,5 Züge (Haus 4) sowie der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle geplant.
Richard-Linde-Weg 49 in 21033 Hamburg
ca. 830 m Heizungsleitung DN12-DN65 mit Formteilen und Dämmung, 1 Stk. Wärmepumpe, 1 Stk. Brennwerttherme, 1 Stk. Frischwasserstation, 32 Stk. Heizkörper, 6 Stk. Deckenstrahlplatten
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2022 bis April 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung, Richard-Linde-Weg 49
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Innerhalb der Angebotsfrist haben sich wesentliche Änderungen im Bauablauf ergeben, die bei der Vorbereitung der Ausschreibung nicht abzusehen waren.
Da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist die Ausschreibung innerhalb der Angebotsfrist gem. §17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]