Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen: Durchführung von 80 zusätzlichen Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/1067b
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen: Durchführung von 80 zusätzlichen Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung
Deutsche AWZ der Nordsee
GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR
Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
- UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen
- Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard
Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich
Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
- Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben
- Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne
- Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche)
- Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts
---------------------------------------------
Aufschlussverfahren:
- Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme)
- Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit
Porenwasserdruckmessung:
o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)
o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole CPTu)
- Bohrlochgeophysik
---------------------------------------------
Probenentnahme (Lockergestein):
- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der
erforderlichen Güteklasse:
o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber
der Güteklasse 2
o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4
gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für
nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
- Entsorgung des restlichen Bohrgutes
---------------------------------------------
Laboruntersuchungen:
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das Laborprogramm
festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen
- Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche
- Durchführung der Laboruntersuchungen
---------------------------------------------
Flächen, Anzahl der Lokationen:
Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im
Geltungsbereich des FEP.
In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38.400.000,- € inkl.
MwSt.,
in 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24.000.000,- € inkl.
MwSt.,
in 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30.000.000,- € inkl.
MwSt.,
Lage jeweils nach Wahl der Auftraggeberin, zu erkunden (beinhaltet Bohrung,
Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).
---------------------------------------------
FERTIGSTELLUNG:
Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen
Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deutsche AWZ der Nordsee
Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen in Form von 80 zusätzlichen Ringscherversuchen
Der Nachtrag sieht eine Anpassung des Laborprogramms zur Untersuchung von Bodenproben im Gebiet N-9 vor. Die Bodenproben sollen zusätzlich durch 80 Ringscherversuche untersucht werden. Dabei werden dränierte Ringscherversuche nach DIN EN ISO 17892-10 mit der Testmethode „soil-steel interface“ nach „ICP Design Methods for driven Piles in Sands and Clays“ nach Jardin et al. (2005) durchgeführt.
Der Nachtrag ist notwendig geworden, weil sich die Baugrundverhältnisse inhomogener darstellen als es voran gegangene indirekte Baugrunduntersuchugen vermuten ließen. Eine Abschätzung von allgemeinen Bodenkennwerten ist somit ungemein erschwert, sodass die zusätzlichen Laboruntersuchungen mittels Ringscherversuchen notwendig werden. Dabei bieten die Ringscherversuche die Möglichkeit das Reibungsverhalten, Spitzen- und Restscherfestigkeiten zu bestimmen. Diese Erkenntnisse sind insbesondere für die Durchführung von Rammanalysen zur Errichrtung von Pfahlgründungen unerlässich.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
4. Nachtrag (siehe oben)
Die Notwendigkeit zur Durchführung von Ringscherversuchen konnte im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers während der Auftragsvergabe nicht vorhergesehen werden, da sich der Baugrund anders darstellt, als es eine vorangegangene Erkundungsmethode (seismische Untersuchung) vermuten ließ. Der Baugrund stellt sich inhomogener dar, als erwartet und zeigt unerwartete Sprünge in der Lagerungsdichte des Bodens auf. Diese Erkenntnisse haben erst die Ergebnisse der Erkundungsmethoden aus dem FERKL2021 Vertrag geliefert. Zur weiteren Abschätzung von Bodenkennwerten werden nun die Ergebnisse aus den Ringscherversuchen notwendig.