Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen: Durchführung von 80 zusätzlichen Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/1067b

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen: Durchführung von 80 zusätzlichen Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/1067b
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR

Gegenstände der Vertragsleistungen sind:

- UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen

- Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard

Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich

Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik

- Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben

- Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne

- Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche)

- Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts

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Aufschlussverfahren:

- Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme)

- Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit

Porenwasserdruckmessung:

o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)

o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole CPTu)

- Bohrlochgeophysik

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Probenentnahme (Lockergestein):

- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der

erforderlichen Güteklasse:

o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber

der Güteklasse 2

o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4

gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für

nichtbindige Böden jedoch anzustreben.

- Entsorgung des restlichen Bohrgutes

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Laboruntersuchungen:

- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das Laborprogramm

festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen

- Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche

- Durchführung der Laboruntersuchungen

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Flächen, Anzahl der Lokationen:

Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im

Geltungsbereich des FEP.

In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38.400.000,- € inkl.

MwSt.,

in 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24.000.000,- € inkl.

MwSt.,

in 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30.000.000,- € inkl.

MwSt.,

Lage jeweils nach Wahl der Auftraggeberin, zu erkunden (beinhaltet Bohrung,

Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).

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FERTIGSTELLUNG:

Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen

Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/05/2021
Ende: 15/11/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-252865

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73111000 Forschungslabordienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen in Form von 80 zusätzlichen Ringscherversuchen

Der Nachtrag sieht eine Anpassung des Laborprogramms zur Untersuchung von Bodenproben im Gebiet N-9 vor. Die Bodenproben sollen zusätzlich durch 80 Ringscherversuche untersucht werden. Dabei werden dränierte Ringscherversuche nach DIN EN ISO 17892-10 mit der Testmethode „soil-steel interface“ nach „ICP Design Methods for driven Piles in Sands and Clays“ nach Jardin et al. (2005) durchgeführt.

Der Nachtrag ist notwendig geworden, weil sich die Baugrundverhältnisse inhomogener darstellen als es voran gegangene indirekte Baugrunduntersuchugen vermuten ließen. Eine Abschätzung von allgemeinen Bodenkennwerten ist somit ungemein erschwert, sodass die zusätzlichen Laboruntersuchungen mittels Ringscherversuchen notwendig werden. Dabei bieten die Ringscherversuche die Möglichkeit das Reibungsverhalten, Spitzen- und Restscherfestigkeiten zu bestimmen. Diese Erkenntnisse sind insbesondere für die Durchführung von Rammanalysen zur Errichrtung von Pfahlgründungen unerlässich.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2022
Ende: 01/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

4. Nachtrag (siehe oben)

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Notwendigkeit zur Durchführung von Ringscherversuchen konnte im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers während der Auftragsvergabe nicht vorhergesehen werden, da sich der Baugrund anders darstellt, als es eine vorangegangene Erkundungsmethode (seismische Untersuchung) vermuten ließ. Der Baugrund stellt sich inhomogener dar, als erwartet und zeigt unerwartete Sprünge in der Lagerungsdichte des Bodens auf. Diese Erkenntnisse haben erst die Ergebnisse der Erkundungsmethoden aus dem FERKL2021 Vertrag geliefert. Zur weiteren Abschätzung von Bodenkennwerten werden nun die Ergebnisse aus den Ringscherversuchen notwendig.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR