Heizöllieferungen V0131/2022 Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weitere Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: V0131/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizöllieferungen V0131/2022 Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weitere Einrichtungen
Lieferung von Heizöl für die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) und weiteren Einrichtungen
Siehe Anlage 1 - Bezugsberechtigte und Anlagen
Heizöllieferungen für die Freie Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen. Anderen Gebietskörperschaften
im Land Bremen wird die Möglichkeit eingeräumt, zu einem
späteren Zeitpunkt diesem Rahmenvertrag beizutreten. Darüber
hinaus sind die Unfallkasse Bremen, die Gemeinde-
Unfallversicherungsverbände in Braunschweig und in
Oldenburg sowie die Feuerwehr-Unfallkasse in Niedersachsen
bezugsberechtigt.
Anzahl und Umfang der Partnerschaften öffentlich-öffentlicher
Einkaufskooperationen von Immobilien Bremen als Zentraler
Einkauf der Freien Hansestadt Bremen gemäß der Bremischen
Beschaffungsordnung können sich während der Laufzeit des
Rahmenvertrages verändern. Bezugsberechtigt sind auch neue
Kooperationspartner sowie institutionelle
Zuwendungsempfänger, die im Laufe der Vertragslaufzeit als
bezugsberechtigt mitgeteilt werden.
Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen
handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der
Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden.
Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber
nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist
unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die
tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder
geringer sein. Die Bestellungen erfolgen auf Abruf in der
vereinbarten Rahmenvertragszeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass gem. § 31 UVgO keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 vorliegen.
2. Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung: Mindestabdeckungssumme 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz: Mindestumsatz p.a. von 1.000.000 €
4. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen, wie im Formular "Eigenerklärung" vorgegeben, erreicht haben.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschafts-erklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden
Gesamtumsatz in Höhe von 1 Mio. € p.a. sowie mindestens 500.000 € Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung
1. Referenzliste der für öffentliche Auftraggeber erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Anzugeben sind mindestens 3 Referenzen. Gültig sind Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre 2019-2021 mit jeweils einem Gesamtauftragswert pro Jahr von 200.000 €.
1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
2. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu stellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch www.e-rechnung.bremen.de).
3. Angaben zu den Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an die Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinfo erfolgte am 09.03.2022
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtzeitig vor Ablauf dieses Auftrages.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Als zentrale Beschaffungsstelle (siehe I.2) sind wir im Auftrag und für Rechnung für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Bezugsberechtigten tätig.
3. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.
4. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de