Projektträgerschaft "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-3/2(2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung"
Das Fachreferat "Qualitätsförderung Schule" des BMBF benötigt Unterstützung im Zusammenhang mit dem Programm "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung". Diese Unterstützung umfasst die Phasen der Planung, Durchführung und Kontrolle der Projektförderung und wird konkretisiert durch fachliche und administrative Mitwirkung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Skizzen und Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung) und strategische Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen (von der Beobachtung und Analyse der Entwicklungen und Trends im Bildungsbereich sowie der Bewertung forschungspolitischer und wissenschaftlicher Erkenntnisstände) bis hin zur Erstellung fachlicher Beiträge zu Eingaben aus dem öffentlich Raum und Leitungsvorlagen, konzeptioneller Zuarbeiten für Förderbekanntmachungen sowie der Fachinformation.
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Mit Auslaufen der Förderlinien endet auch das Programm "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung". Ein PT-Wechsel unmittelbar vor Beendigung der Förderung würde sowohl eine fristgerechte Beendigung der Projekte als auch den notwendigen Transfer der Ergebnisse in die 2. und 3. Phase der Lehrkräftebildung gefährden. Deshalb ist eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren und vier Monaten vorgesehen.
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmbf.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmbf.de