Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren (Software) Referenznummer der Bekanntmachung: AL 22/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren (Software)

Referenznummer der Bekanntmachung: AL 22/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, beabsichtigt die Beschaffung einer Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren.

Im Rahmen der softwaregestützten Fallbegleitenden Kodierung sollen die im Krankenhausinformationssystem (KIS) vorhandenen und die über das KIS erreichbaren klinischen Daten des Patienten zeitnah verarbeitet und daraus abgeleitete Kodierempfehlungen sowohl am Arbeitsplatz der Medizinischen Dokumentationsassistenten (MDAs) als auch mobil verfügbar gemacht werden. Hierzu sind sowohl persönlich zugewiesene Arbeitsplatzcomputer als auch Apple iPads vorgesehen. Die mobilen Endgeräte werden über eine MDM-Lösung der Fa. matrix42 verwaltet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Besondere Merkmale / Gewichtung: 65
Qualitätskriterium - Name: Jährliche prozentuale Erhöhung des Pauschalpreises / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Preis / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 095-227384
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AL 22/20
Bezeichnung des Auftrags:

Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren (Software)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wurde aufgehoben.

Während des nunmehr seit ca. 25 Monaten andauernden Vergabeverfahrens, wovon ca. zwölf Monate auf das Nachprüfungsverfahren entfallen, ist es zu einer erheblichen Weiterentwicklung im Bereich der Kodiersoftware gekommen. Mittlerweile kann eine Software beschafft werden, die die Anwender nicht nur durch fallbegleitendes Kodieren unterstützt, sondern automatisiert das Kodieren für den Anwender übernimmt. Dies stellt offenkundig einen erheblichen technologischen Fortschritt dar.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Beschaffungsbedarf der Antragsgegnerin wesentlich geändert. Es kann ihr nicht zugemutet werden, an der ursprünglich ausgeschriebenen Softwarelösung zum fallbegleitenden Kodieren festzuhalten, obwohl mittlerweile eine Softwarelösung zum automatisierten Kodieren verfügbar ist und sich hierdurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Die Antragsgegnerin plant deshalb den Einsatz einer Softwarelösung zum automatisierten Kodieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

ergeben sich aus § 160 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022