Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren (Software) Referenznummer der Bekanntmachung: AL 22/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren (Software)
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, beabsichtigt die Beschaffung einer Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren.
Im Rahmen der softwaregestützten Fallbegleitenden Kodierung sollen die im Krankenhausinformationssystem (KIS) vorhandenen und die über das KIS erreichbaren klinischen Daten des Patienten zeitnah verarbeitet und daraus abgeleitete Kodierempfehlungen sowohl am Arbeitsplatz der Medizinischen Dokumentationsassistenten (MDAs) als auch mobil verfügbar gemacht werden. Hierzu sind sowohl persönlich zugewiesene Arbeitsplatzcomputer als auch Apple iPads vorgesehen. Die mobilen Endgeräte werden über eine MDM-Lösung der Fa. matrix42 verwaltet.
Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lösung zum Fallbegleitenden Kodieren (Software)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde aufgehoben.
Während des nunmehr seit ca. 25 Monaten andauernden Vergabeverfahrens, wovon ca. zwölf Monate auf das Nachprüfungsverfahren entfallen, ist es zu einer erheblichen Weiterentwicklung im Bereich der Kodiersoftware gekommen. Mittlerweile kann eine Software beschafft werden, die die Anwender nicht nur durch fallbegleitendes Kodieren unterstützt, sondern automatisiert das Kodieren für den Anwender übernimmt. Dies stellt offenkundig einen erheblichen technologischen Fortschritt dar.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Beschaffungsbedarf der Antragsgegnerin wesentlich geändert. Es kann ihr nicht zugemutet werden, an der ursprünglich ausgeschriebenen Softwarelösung zum fallbegleitenden Kodieren festzuhalten, obwohl mittlerweile eine Softwarelösung zum automatisierten Kodieren verfügbar ist und sich hierdurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Die Antragsgegnerin plant deshalb den Einsatz einer Softwarelösung zum automatisierten Kodieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
ergeben sich aus § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]