Gefangenentelekommunikations- und Haftraummultimediasystem der JVA Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0152/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gefangenentelekommunikations- und Haftraummultimediasystem der JVA Bremen
Gefangenentelekommunikations- und Haftraummultimediasystem der JVA Bremen
Bremen / Bremerhaven
Ziel der Justizvollzugsanstalt Bremen (JVA) - als Auftraggeberin (AG) - ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für das Gefangenentelekommunikations- und Haftraummultimediasystem zu finden. Der AN hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem und ein Haftraummultimediasystem, das ausschließlich durch Gefangene auf Guthabenbasis genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem AN durch die Justizvollzugseinrichtung zur Verfügung gestellt. Nur der Dienststelle namentlich drei Werktage vorher schriftlich bekannt gegebenes Personal des AN, darf zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren gilt auch für Ersatz- oder Vertretungskräfte. Bei jedem Betreten der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung müssen sich der AN und seine Mitarbeitenden durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Die Baupläne der Justizvollzugseinrichtung werden nicht an den Bieter herausgegeben, sondern zur örtlichen Einsichtnahme unter Aufsicht zur Verfügung gestellt. Die Pläne dürfen weder fotografiert noch anderweitig gespeichert oder vervielfältigt werden. Zur Erstellung des Angebots wird eine Vor-Ort-Besichtigung in der JVA Bremen und Bremerhaven dringend empfohlen. Eine Ortsbesichtigung in der JVA Bremen und Bremerhaven ist für den 13.06.2022 und 14.06.2022 in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr vorgesehen. Eine Terminabsprache ist unter der Mailadresse [gelöscht] mindestens drei Werktage vorher möglich. Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Sozialgeheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I) und das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), einzuhalten. Gleiches gilt bei einer eventuellen Ortsbesichtigung der Justizvollzugsanstalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB
2013. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de