Evaluation des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Evaluation des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Das ProstSchG sieht eine Evaluation des Gesetzes vor. Sie dient gemäß § 38 ProstSchG der Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes.
Ziel der geplanten rückblickenden Überprüfung von Rechtsvorschriften des ProstSchG (retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung) ist es, Veränderungen zu erfassen und zu bewerten, die durch das ProstSchG induziert wurden. Sie dient insbesondere dazu, die Zielerreichung des Gesetzes zu untersuchen und Aussagen zu ggf. notwendigen Novellierungen und/oder Umsetzungsunterstützungen seiner Regelungen zu treffen. Die beabsichtigte Evaluation soll einen Zusammenhang zwischen Ziel und Zweck einer Regelung und ihren tatsächlich eingetretenen Auswirkungen herstellen.
„Auswirkungen des Gesetzes“ bedeutet die durch das Gesetz erfolgten tatsächlichen Veränderungen, die für die aus der Gesetzesbegründung des ProstSchG genannten Zielerreichungen relevant sind. Umfasst sind auch die unbeabsichtigten Folgen, die durch die gelebte Praxis bei der Umsetzung des ProstSchG eingetreten und für die Zielerreichung des ProstSchG relevant sind.
Die Evaluation soll demnach die Auswirkungen in diesem Sinne und mit Blick auf die Erreichung der unter Punkt II genannten Ziele untersuchen (Zielgraderreichung). Insbesondere ist dabei die einschlägige tatsächliche Anwendungspraxis durch die Einbeziehung der auf Ebene der Bundesländer und der Kommunen gesammelten Erfahrungen zu ermitteln. Hierbei sollen unterschiedliche fachliche Sichtweisen und unterschiedliche Ebenen praktischer Umsetzungserfahrung mit dem Ziel berücksichtigt werden, die Auswirkungen so realitätsnah und unverstellt wie möglich abzubilden. Der Fokus liegt insbesondere beim Schutz der in der Prostitution tätigen Personen.
Die/der Auftragnehmende hat ein fachliches Gutachten auf Grundlage des einschlägigen Sachverstandes zu erstellen, welches das BMFSFJ bei der Erstellung des Evaluationsberichtes unterstützt. Dabei sind wissenschaftliche Methoden anzuwenden. Mit der Begutachtung soll sichergestellt werden, dass der gesamte Evaluationsprozess wissenschaftlich-methodisch fundiert nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt wird. Gegenstand der Begutachtung ist insbesondere die Beschreibung und wissenschaftliche Bewertung der Auswirkungen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften des ProstSchG ergeben. Die politische Bewertung der bei der Begutachtung gefundenen Ergebnisse ist nicht Gegenstand des Gutachtenauftrages.
Die Aufgabe der zu erbringenden Evaluation ist es somit, die Anwendung und Auswirkungen der Bestimmungen des ProstSchG in dem Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2022 wissenschaftlich zu überprüfen. Bei unbestimmten Rechtsbegriffen wie beispielsweise „angemessen“ oder „erforderlich“ soll überprüft werden, wie diese in der Praxis ausgelegt und angewandt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluation des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG)
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 02.09.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.