Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach Paragrafen 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-ZVS-LAGeSo-OV-II C
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach Paragrafen 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger:innen auch für behinderte und von Behinderung be-drohte Menschen tätig werden. Über das Schwerbehindertenrecht hinausgehend ist das An-gebot der Integrationsfachdienste zugleich auch eine Leistung nach Teil 1 des SGB IX zur Teil-habe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen (§ 49 Abs. 1 SGB IX).
siehe Leistungsbeschreibung
Regionallos IFD Mitte
Berlin
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Regionallos IFD Nord
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Regionallos IFD Süd
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Fachlos IFD hörbehinderte Menschen
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Fachlos IFD Selbstständinge
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/