Friedrichstraße, Tor-Dorotheenstr. Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0107-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Friedrichstraße, Tor-Dorotheenstr.
Gleis- und Deckenschlussarbeiten
Berlin
Ausbau - 1 .500,00 m Fugenschnitte - 8 80,00 m² Fräsen der Asphaltfahrbahn - 2 .115,00 m ³ Straßenaufbruch ( Asphalt- u nd Betonschichten) - 2 00,00 m² Mansfelder Pflaster - 8 5,00 m ² Gehwegdeckenschluss ( Gehwegplatten , Betonpflaster , Mosaik, K leinsteinpflaster ) - 6 5,00 m Hoch- und Tiefborde ( Kantensteine , Betonborde, L- B orde) - 6 0,00 m ³ ungebundene Schichten - 4 0,00 m ³ Kabelgraben - 2 50,00 m Schutzrohre ( DN4 8-63 und DN 110 ) - 1 ,00 Stück ZA Rahmengleis - S chienenausbau in NBS- Weichen ( 2,00 Stück Einfache Weichen, 1,00 Stück Einfache Kreuzung, 1,00 Stück Zweifacher Abzweig ) - 3 5,00 m NBS- Gleis - 9 0,00 m Schienenwechsel im NBS- G leis - 9 70,00 m Rillenschienenrahmengleis mit Asphaltdeckenschluss - 1 .920,00 t Entsorgung Bitumengemische - 3 .200,00 t Entsorgung Beton und HGT - 1 70,00 t Entsorgung Boden und Steine - 1 80,00 t Eisen und Stahl Einbau - 3 .350,00 m ² Planum herstellen ( G leis - u nd Straßenbereich) - 8 10,00 m³ Recyclingtragschicht 0/32 - 5 0,00 m Schutzrohr DN 110 - 2 00,00 m Schutzrohr DN 63 - 3 10,00 m² Gleisbettmatte Bodenmatten - 6 0,00 m ² Gleisbettmatte Seitenmatten - 2 40,00 Stück Schienenstoßschweißungen - 4 50,00 m NBS- Gleis - 9 0,00 m Schienenwechsel im vorhanden NBS- Gleis ( W 25 5 9R 1/ R2 NBS A 7 5) - S chienenwechsel in NBS- W eichen ( 2 ,00 Stück Einfache Weichen, 1,00 Stück Einfache Kreuzung, 1,00 Stück Zweifacher Abzweig ) - 5 70,00 m Rillenschienenrahmengleis mit bituminösem Unterguss - 1 ,00 Stück ZA NBS - Gleis - 1 ,00 Stück Zungenvorrichtungen Bauart NBS - 1 .710,00 m ² Asphalttragschicht für Rahmengleise - 1 .615,00 m ² NBS- Beton in Gleis und Weichen - 4 .130,00 m ² Asphaltdeckenschluss - 9 0,00 m ² Deckenschluss ( Gehwegplatten, Betonpflaster , taktile Platten, Mosaik. ..) - 7 0,00 m Hoch- und Tiefborde ( Kantensteine , Betonborde, L- B orde) - 3 60,00 m Markierung Breitstrich 25 cm - 1 50,00 m Markierung Schmalstrich 12 cm - 2 30,00 m Markierung Radweg- und Fußgängerfurten - 1 21,00 Stück Markierungen der Bahnsteigkante
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedrichstraße, Tor-Dorotheenstr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13593
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.