Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und anschließende Wartung von 14 Netzersatzanlagen/Notstromaggregaten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002928
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und anschließende Wartung von 14 Netzersatzanlagen/Notstromaggregaten
Ausschreibung über die Planung, Lieferung, Inbetriebnahme und anschließender Wartung von 14 Netzersatzanlagen/Notstromaggregaten für die Stromnetz Hamburg GmbH
Stadtgebiet Hamburg
Ausschreibung über die Planung, Lieferung, Inbetriebnahme (Einzelbestellung) und anschließender Wartung (Rahmenvertrag) von 14 Netzersatzanlagen/Notstromaggregaten für die Stromnetz Hamburg GmbH
Gemäß Unterlage "20220617_Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag_Nea"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Anlage 1 der Verfahrensunterlagen "20220614_Anlage 1_Eignungskriterien_NEA" Punkt II
- Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister,
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB,
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG.
- Eigenerklärung über die Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
gemäß Anlage 1 der Verfahrensunterlagen "20220614_Anlage 1_Eignungskriterien_NEA" Punkt III
- Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Mindestdeckungssummen.
gemäß Anlage 1 der Verfahrensunterlagen "20220614_Anlage 1_Eignungskriterien_NEA" Punkt IV
- Eigenerklärung zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen im Rahmen der Leistungserbringung,
- Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- Erklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- Eigenerklärung zur Erfüllung der technischen Anforderungen,
- Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge
- Erklärung zur Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache
- Erklärung über die Vorlage der unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den zur Verfügung gestellten Anlagen angegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Gemäß Vertragsentwurf
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information zu Punkt IV.1.3): Es wird eine Einzelbestellung (Lieferung und Inbetriebnahme) sowie eine Rahmenvereinbarung (Wartung)
Siehe Vergabeunterlagen "20220617_Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag_Nea" sowie den weiteren Verfahrensunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)