17FEA25462 - Rahmenvertrag Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEA25462
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
17FEA25462 - Rahmenvertrag Aufzugsanlagen
bundesweit
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht.
Im nachgelagerten Wettbewerb werden lediglich die Preise für nicht pauschalierbare Leistungen ermittelt, die sich aus den jeweiligen örtlichen Spezifika ergeben. Die Rahmenvertragspreise (überwiegender Anteil des Auftragswertes) sind fix.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
17FEA25462 - Rahmenvertrag Aufzugsanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
bundesweit
Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht.
Im nachgelagerten Wettbewerb werden lediglich die Preise für nicht pauschalierbare Leistungen ermittelt, die sich aus den jeweiligen örtlichen Spezifika ergeben. Die Rahmenvertragspreise (überwiegender Anteil des Auftragswertes) sind fix.
Verlängerung der Rahmenvereinbarungen um ein Jahr
Aufgrund der aktuellen Markt- und Marktpreissituation erscheint die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen derzeit nicht möglich, daher werden die Rahmenvereinbarungen um ein Jahr verlängert.