17FEA25462 - Rahmenvertrag Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEA25462

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

17FEA25462 - Rahmenvertrag Aufzugsanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEA25462
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42417000 Aufzüge und Fördereinrichtungen
42416000 Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige
42416100 Aufzüge
42419500 Teile für Aufzüge, Schrägaufzüge oder Rolltreppen
42419510 Teile für Aufzüge
45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
45313100 Installation von Aufzügen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.

Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht.

Im nachgelagerten Wettbewerb werden lediglich die Preise für nicht pauschalierbare Leistungen ermittelt, die sich aus den jeweiligen örtlichen Spezifika ergeben. Die Rahmenvertragspreise (überwiegender Anteil des Auftragswertes) sind fix.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 064-143384

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17FEA25462
Bezeichnung des Auftrags:

17FEA25462 - Rahmenvertrag Aufzugsanlagen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42417000 Aufzüge und Fördereinrichtungen
42416000 Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige
42416100 Aufzüge
42419500 Teile für Aufzüge, Schrägaufzüge oder Rolltreppen
42419510 Teile für Aufzüge
45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
45313100 Installation von Aufzügen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

bundesweit

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung und Montage von Personenaufzügen inklusive Baubegleitarbeiten und Serviceleistungen (Instandhaltung -Vollwartung- von Aufzügen während der Verjährungsfrist für Mängelhaftung für 4 Jahre) sowie ggf. Rückbau von Altanlagen bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.

Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Aufzugsanlagen werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht.

Im nachgelagerten Wettbewerb werden lediglich die Preise für nicht pauschalierbare Leistungen ermittelt, die sich aus den jeweiligen örtlichen Spezifika ergeben. Die Rahmenvertragspreise (überwiegender Anteil des Auftragswertes) sind fix.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung der Rahmenvereinbarungen um ein Jahr

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Aufgrund der aktuellen Markt- und Marktpreissituation erscheint die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen derzeit nicht möglich, daher werden die Rahmenvereinbarungen um ein Jahr verlängert.

VII.2.3)Preiserhöhung