CISCO APs / Switche / Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
CISCO APs / Switche / Lizenzen
CISCO APs / Switche / Lizenzen für die Messe Berlin GmbH
Die Messe Berlin plant den End of Life Austausch von Access Points und Switchen.
Dafür ist die Beschaffung der in der Anlage "LV_Cisco_Stückliste1_Hardware_Lizenzen_0008.xlsx" aufgeführten Geräte und Lizenzen notwendig.
Die Lieferung der Endgeräte und Lizenzen muss bis spätestens 31.08.2023 abgeschlossen sein, es sei denn die Produktion des Herstellers lässt es nachweislich nicht zu. Teillieferungen können nach Absprache erfolgen. Die Anlieferung(en) sind auf EU-Standardpaletten bis in die von der Messe Berlin angezeigte Lagerräume zu gewährleisten. Dies ist, vorbehaltlich der Einhaltung folgender Voraussetzungen, durch den Bieter zu bestätigen:
- Zuschlagserteilung 02.08.2022
- Bestelleintritt des Leasinggebers der Messe Berlin bis 09.08.2022
Die Leistung umfasst die Bestellung, Logistik und Lieferung der Komponenten. Die Seriennummernlisten sind zusätzlich auch in einem bearbeitbaren Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Sollten während dieses Gesamtprozesses Liefer- oder Qualitätsprobleme auftreten, ist hierfür der Auftragnehmer verantwortlich und zur Abhilfe verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Lage, den Produktions-/Lieferprozess beim Hersteller zu monitoren, um bei Verzögerungen schnell in Richtung Hersteller und Auftraggeber zu agieren. Seitens des Auftragnehmers ist ein verantwortlicher Ansprechpartner und eine Vertretung zu benennen.
Nach Lieferung sind die Geräte und Serviceverträge der Cisco ID der Messe Berlin als Endkunde zuzuordnen.
Ein Herstellernachweis und die Rückverfolgung der Lieferkette(n) sind vom Anbieter zwingend beizustellen.
Die Messe Berlin listet in der Anlage
"LV_Cisco_Stückliste2_MB Hardware_Rücknahme_0008.xlsx"
vorhandene EoL Geräte, die ausgetauscht werden. Diese Geräte stehen im Zuge eines Rücknahmeverfahrens zur Abholung durch den Auftragnehmer sechs Monate nach komplettierter Lieferung der ausgeschriebenen Endgeräte und Lizenzen zur Verfügung. Die Hardware für die Rücknahme steht dem Auftragnehmer in unverpackter Form zur Abholung auf eigene Kosten zur Verfügung. Die Abholung hat zwingend innerhalb eines mit der Messe Berlin abgestimmten Zeitfensters von maximal 8 Wochen nach Bereitstellungsdatum zu erfolgen.
Angebote sollen einen Rücknahme-Discount für die in der Anlage "LV_Cisco_Stückliste2_MB Hardware_Rücknahme_0008.xlsx" aufgeführten Geräte ausweisen.
Das Rücknahmeverfahren ist zwingend einzuhalten und führt bei Nichteinhaltung zum Ausschluss.
Für die georderte Hardware muss, sofern möglich, der Messe Berlin die Cisco Lifetime Warranty zur Verfügung gestellt werden. Die Garantieabwicklung unter Nutzung der Lifetime Warranty muss der Messe Berlin für den Zeitraum von 5 Jahren kostenneutral zur Verfügung gestellt werden.
Beantwortung von Bieterfragen erfolgt bis spätestens 11.07.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
8. Vertraulichkeitsvereinbarung
9. Tariftreueerklärung
10. Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
2) Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den drei vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Angebotsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann:
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung), siehe Angebotsformular. Spezielle Anforderungen / Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Hersteller der WLAN-Komponenten die Firma CISCO hat mittlerweile eine Lieferzeit von 400 Tagen, normal waren es 120 Tage. Die Geräte müssen aber bis zum 31.08.2023 geliefert und montiert werden.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin