CISCO APs / Switche / Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0008

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1812a739265-532977e5d7f68f42
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Messegesellschaften
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Messen & Kongresse

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CISCO APs / Switche / Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

CISCO APs / Switche / Lizenzen für die Messe Berlin GmbH

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Messe Berlin plant den End of Life Austausch von Access Points und Switchen.

Dafür ist die Beschaffung der in der Anlage "LV_Cisco_Stückliste1_Hardware_Lizenzen_0008.xlsx" aufgeführten Geräte und Lizenzen notwendig.

Die Lieferung der Endgeräte und Lizenzen muss bis spätestens 31.08.2023 abgeschlossen sein, es sei denn die Produktion des Herstellers lässt es nachweislich nicht zu. Teillieferungen können nach Absprache erfolgen. Die Anlieferung(en) sind auf EU-Standardpaletten bis in die von der Messe Berlin angezeigte Lagerräume zu gewährleisten. Dies ist, vorbehaltlich der Einhaltung folgender Voraussetzungen, durch den Bieter zu bestätigen:

- Zuschlagserteilung 02.08.2022

- Bestelleintritt des Leasinggebers der Messe Berlin bis 09.08.2022

Die Leistung umfasst die Bestellung, Logistik und Lieferung der Komponenten. Die Seriennummernlisten sind zusätzlich auch in einem bearbeitbaren Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Sollten während dieses Gesamtprozesses Liefer- oder Qualitätsprobleme auftreten, ist hierfür der Auftragnehmer verantwortlich und zur Abhilfe verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Lage, den Produktions-/Lieferprozess beim Hersteller zu monitoren, um bei Verzögerungen schnell in Richtung Hersteller und Auftraggeber zu agieren. Seitens des Auftragnehmers ist ein verantwortlicher Ansprechpartner und eine Vertretung zu benennen.

Nach Lieferung sind die Geräte und Serviceverträge der Cisco ID der Messe Berlin als Endkunde zuzuordnen.

Ein Herstellernachweis und die Rückverfolgung der Lieferkette(n) sind vom Anbieter zwingend beizustellen.

Die Messe Berlin listet in der Anlage

"LV_Cisco_Stückliste2_MB Hardware_Rücknahme_0008.xlsx"

vorhandene EoL Geräte, die ausgetauscht werden. Diese Geräte stehen im Zuge eines Rücknahmeverfahrens zur Abholung durch den Auftragnehmer sechs Monate nach komplettierter Lieferung der ausgeschriebenen Endgeräte und Lizenzen zur Verfügung. Die Hardware für die Rücknahme steht dem Auftragnehmer in unverpackter Form zur Abholung auf eigene Kosten zur Verfügung. Die Abholung hat zwingend innerhalb eines mit der Messe Berlin abgestimmten Zeitfensters von maximal 8 Wochen nach Bereitstellungsdatum zu erfolgen.

Angebote sollen einen Rücknahme-Discount für die in der Anlage "LV_Cisco_Stückliste2_MB Hardware_Rücknahme_0008.xlsx" aufgeführten Geräte ausweisen.

Das Rücknahmeverfahren ist zwingend einzuhalten und führt bei Nichteinhaltung zum Ausschluss.

Für die georderte Hardware muss, sofern möglich, der Messe Berlin die Cisco Lifetime Warranty zur Verfügung gestellt werden. Die Garantieabwicklung unter Nutzung der Lifetime Warranty muss der Messe Berlin für den Zeitraum von 5 Jahren kostenneutral zur Verfügung gestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Beantwortung von Bieterfragen erfolgt bis spätestens 11.07.2022

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).

2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:

— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,

— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,

— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),

— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,

— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,

— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,

— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.

3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.

4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate

5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate

6. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)

7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)

8. Vertraulichkeitsvereinbarung

9. Tariftreueerklärung

10. Nachweis eines Datenschutzbeauftragten

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.

2) Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den drei vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Angebotsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann:

— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung), siehe Angebotsformular. Spezielle Anforderungen / Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Der Hersteller der WLAN-Komponenten die Firma CISCO hat mittlerweile eine Lieferzeit von 400 Tagen, normal waren es 120 Tage. Die Geräte müssen aber bis zum 31.08.2023 geliefert und montiert werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/07/2022
Ortszeit: 12:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022