Neubau Geh- und Radwegbrücke über die Kleine Weser, Bremen - Tragwerksplanung (Lph 4 - 6) Referenznummer der Bekanntmachung: P597
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asv.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Geh- und Radwegbrücke über die Kleine Weser, Bremen - Tragwerksplanung (Lph 4 - 6)
Das Innenstadtkonzept Bremen 2025 strebt eine bessere Vernetzung der Stadtteile untereinander sowie die Stärkung Bremens als Fahrradstadt an. In diesem Rahmen soll das Bauwerk (BW) 2501 "Geh- und Radwegbrücke über die Kleine Weser" entstehen. Das zu planende BW 2501 befindet sich in Bremen im Ortsteil Neustadt. Es soll die Gebiete links und rechts der Kleinen Weser miteinander verbinden und überführt die Kleine Weser in Höhe Piepenbogen linksseitig und den Stadtwerderpark rechtsseitig des Gewässers.
Das Bauwerk wird aus Richtung Süden über den St.-Pauli-Deich am linken Ufer und den angrenzenden Wegen (Piepe) und von Norden über den Weserdeich am rechten Ufer der Kleinen Weser und den angrenzenden Wegen (Stadtwerderpark) erreichbar sein.
Geplant ist der Bau einer bogenförmig verlaufenden Stahlbrücke (Länge ca. 141 m) mit einem Bogenträger und Seilabhängungen. Die gesamte Konstruktion beruht auf einem filigranen Stahltragwerk, wobei die Brückenplatte aus einem einzelnen gleichmäßigen Segmentbogen geformt wird. Dieser wird auf ganzer Länge von einem Brückenbogen überspannt. Die Verbindung zwischen Brückenkörper und -bogen wird durch Stahlseile hergestellt.
Die Baukosten betragen ca. 4,1 Mio. EUR (brutto).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen (Lph) 4 bis 6 der Tragwerksplanung. Die Lph 1 bis 3 wurden bereits beauftragt und erbracht. Im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung hat sich herausgestellt, dass aufgrund des komplexen Tragverhaltens verbunden mit der Verformungsempfindlichkeit des statischen Systems und der für die Tragstruktur wichtigen, konstruktiven Ausbildung der Detailpunkte die Genehmigungs- und Ausführungsplanung vor Vergabe der Bauleistungen durchzuführen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit den Lph 1 bis 3 der Tragwerksplanung beauftragte Büro voraussichtlich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben wird.
Bremen
- Tragwerksplanung Lph 4 - 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht;
-- Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau;
-- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks;
-- Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten;
-- Betontechnologische Beratung während der Bauausführung.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 45 %,
- Referenzen des Hauptbearbeiters Tragwerksplanung: 40 %
- Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (TWP): 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung (Beachtung der formellen Vorgaben): 10 %.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03-0_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03-0_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05-0_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Unterauftragnehmer", Vordruck "D05-1_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Verpflichtung-UAN", Vordruck "D05-2_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Ausschlusskriterien-UAN" und Vordruck "D05-3_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Tariftreue-UAN".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
mind. zweimal Tragwerksplanung (Lph 4 - 6) für den (Ersatz-)Neubau einer Brücke.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Hauptbearbeiter und der stellvertretende Hauptbearbeiter Tragwerksplanung müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen der Tragwerksplanung (Lph 4 - 6) für den (Ersatz-)Neubau einer Brücke nachweisen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens aktuell 2 Ingenieure oder vergleichbar für die Tragwerksplanung (Brücken) zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.
Ingenieure oder vgl. gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_BW-Kl-Weser_VgV-TWP_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRVJT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland