Sanierung Halle 12 und 17, Planung LP 7 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Halle 12 und 17, Planung LP 7 und 8
Sanierung Halle 12 und 17, Objektplanung LP 7 und 8
Die Messe Berlin war vor der Corona-Pandemie eine der besucherstärksten Messegesellschaften in Deutschland. Auf dem Berliner Messegelände befinden sich 27 Messehallen mit rund 190.000 m² Hallen-/Ausstellungsfläche. Die Hallen sind miteinander verbunden und es ist möglich, mehrere Hallen für bestimmte Veranstaltungen - abhängig von der Größe - zusammenzufassen.
Die Messe Berlin plant die multifunktionale Umgestaltung der Hallen des Funkturminnenrings. Dieser zusammenhängende, teilweise zweigeschossige Hallenkomplex mit einem mittigen Foyer-/Eingangsbereich, soll für eine Nutzung als Messe- und Kongresszentrum umgestaltet werden.
Die Messehallen 12 und 17 befinden sich im Nordosten des Messegeländes und bilden mit den Messehallen 13 bis 16 und 11 sowie dem kleinen und großen Stern einen funktionalen Gebäudering.
In vorgelagerten Projekten erfolgen die Vollsanierungen der Hallen 13 und 16. Derzeit laufen die abschließenden bauausführenden Arbeiten an den Hallen 13 und 16.
Im Rahmen des Nutzungskonzeptes für die Hallen 12 und 17 und auf Grund des Alters und Gebäudestruktur, sind die Sanierungsarbeiten am Baukörper und der Technischen Gebäudeausrüstung erforderlich. Es soll eine Vollsanierung ausgeführt werden. In der vorliegenden Ausschreibung werden die erforderlichen Planungs-/Bauüberwachungsleistungen für die Hallen 12 und 17 angefragt (LP 7 und 8 nach HOAI).
In den Leistungsphasen 7 und 8 sind die betreffenden Gewerke der Kostengruppe 300 zu planen und gemeinsam mit dem Bauherren zu vergeben sowie die Leistungen der Bauausführung und zur technischen Gebäudeausrüstung bauüberwachend geleitet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Projektinformation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Will sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), muss er durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden. Zudem müssen die Nachweise und Erklärungen für alle Unternehmen eingereicht werden, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützen will. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen, falls sie nicht für die Bewerbergemeinschaft als solche abgegeben werden können, für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
Nachweise und Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
1) Wenn zutreffend: Nachweis über die Eintragung im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB vorliegen (vgl. Formblatt EigErkl).
3) Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue und Sozialversicherungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse(n), der Berufsgenossenschaft(en) und des Finanzamtes (vgl. Formblatt TarifErkl).
4) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die technische und berufliche sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann (vgl. Formblatt EigErkl).
5) Nachweis des Gesamtumsatzes sowie gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV des Gesamtumsatzes für Planungsleistungen nach DIN 276 in KG 300; beachten Sie die vorgegebenen Mindestumsätze in der Projektinformation (vgl. Formblatt BewSA).
6) Erklärungen zu § 45 Abs. 4 Nr. 3 bis 4 VgV (Umsatz) und § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Beschäftigtenzahl) (vgl. Formblatt BewSA).
7) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Bewerbergemeinschaften Bereitschaftserklärung eines Versicherers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine Haftpflicht-versicherung abzuschließen (in diesem Fall muss die Bereitschaftserklärung eines Versicherers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen, auf Verlangen der Vergabestelle im Laufe der Verhandlungsverfahrens, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden). Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer pauschal für Personen- und sonstige Schäden betragen.
8) 3 Referenzen fertiggestellter Gebäude oder in Realisierung befindlichen Gebäudes vergleichbarer Art; jedoch Referenzzeitraum ab 2012 mit Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung (ggf.), Baukosten KG 300 und 400 netto und Kurzbeschreibung der Planungsleistungen/Baumaßnahme. Als Gebäude vergleichbarer Art gelten Gebäude gemäß Definition gemäß jeweiliger Anlage zur Projektinformation "Matrix zur Bewertung von Referenzprojekten". Weitere Referenzen sowie Referenzprojekte mit einer Fertigstellung vor 2012 werden im Rahmen der Bewertung der Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.
9) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur nach § 66 der Bauordnung Berlin in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin