Nicht-offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2015 mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Beschaffung von Planungsleistungen für Fußgänger-/Radfahrerbrücke im Stadtteil Grasbrook Referenznummer der Bekanntmachung: HH-1302
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafencity.com
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht-offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2015 mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Beschaffung von Planungsleistungen für Fußgänger-/Radfahrerbrücke im Stadtteil Grasbrook
Das Projekt Grasbrook umfasst den neuen Stadtteil Grasbrook sowie alle damit einhergehenden städtebaulichen, funktionellen und infrastrukturellen Herausforderungen und spezifischen Bezüge zum umliegenden Stadtraum. Die Maßnahmen der städtebaulichen Erweiterung werden von der HafenCity Hamburg GmbH, einer 100 prozentigen Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und koordiniert. Der neue Stadtteil liegt gegenüber der HafenCity, am Südufer der Norderelbe, und wird der westlich angrenzende Stadtteilnachbar der Veddel sein. Der Stadtteil wird durch die Straßen Am Moldauhafen/Rampenstraße/Am Saalehafen (Teil der Hafenhauptroute) im Osten, die Wasserflächen des südlichen Hafenbeckens des Saalehafens und die Hansabrücke im Süden, Flächen des Frucht- und Kühlzentrums der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und von Flächen der Firma Unikai auf dem O'Swaldkai im Südwesten sowie die Norderelbe im Nordwesten und Norden begrenzt.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der ca. 140 m langen und ca. 19 m breiten, vorranging durch den Fuß- und Radverkehr zu nutzenden Moldauhafenbrücke zur Verbindung des Moldauhafenquartiers mit dem Hafentorquartier im neuen Stadtteil Grasbrook. Neben der Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr ist eine Nutzung durch Rettungsfahrzeuge, gelegentlich auch durch die Anlieferung des Deutschen Hafenmuseums in Form eines Sattelschleppers, ggf. den HEAT-Bus (ein autonom fahrender Kleinbus) sowie auch durch die Gelenkbusse der Hochbahn vorgesehen. Eine regelmäßige Nutzung durch den motorisierten Individualverkehr ist nicht geplant.
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i.V.m. § 3 Abs. 3 RPW 2015 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe hierzu Ziffer III.1.10) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2.) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer von 8, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los. Die Ausloberin behält sich bei mehr als acht geeigneten Teilnehmern jedoch vor, eventuell mehr als acht Teilnehmer zum Planungswettbewerb zuzulassen. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine/n der Preisträger/innen, in der Regel die Gewinnerin/den Gewinner im anschließenden VgV-Verhandlungsverfahren stufenweise mit Leistungen der Objektplanung gemäß § 43 HOAI 2021 nebst architektonischer Begleitung der Ingenieurplanung als besondere Leistung, Tragwerksplanungsleistungen gemäß § 51 HOAI 2021 und Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin beabsichtigt, die Leistungen auf Basis des mit den Auslobungsunterlagen an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu versendenden Vertragsentwurfes zu beauftragen. Die Ausloberin wird die im Leistungsbild (Anlage 2) aufgeführten Planungsleistungen beauftragen. Beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe 1; diese umfasst insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI 2021 nebst architektonischer Begleitung der Ingenieurplanung als besondere Leistung , die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, weitere Leistungen bis Leistungsphase 9 HOAI 2021 gemäß Vertragsmuster stufenweise abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht.
Zuschlagskriterien in der Verhandlungsphase: Platzierung im Wettbewerb: 60 %, Honorar 20 %, Personaleinsatzkonzept: 20 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen (max. acht Teilnehmer) aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich "Objektplanung Ingenieurbauwerke","Tragwerksplanung" eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht (Bewerberbogen, Abschnitte D) in den Kriterien (Auswahlkriterien). Die von den Bewerbern geforderten Angaben variieren je nach Leistungsbild. Die architektonische Begleitung der Ingenieurplanung ist besondere Leistung des Leistungsbildes Ingenieurplanung und entspricht nicht dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI). Um die Eignung der Bewerber für diese Planungsleistung prüfen zu können, wird gleichwohl auf Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume zurückgegriffen, da andere Leistungsbilder die hier benötigten gestalterischen Leistungen nicht erfassen. Hierzu sind die Hinweise und Angaben in der Anlage Bewerberbogen zu beachten.
Darüber hinaus sind die Anforderungen zu den folgende Mindestkriterien zu beachten:
Abschnitt C des Bewerberbogens - Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zu C2: der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) für die Leistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021 muss mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto), für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021 mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) und für die Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Durchschnitt betragen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert je Leistungsbereich erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Abschnitt D des Bewerberbogens - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit
Zu D3.1: Es sind mind. 3 festangestellte Mitarbeiter/innen für die Leistungen der Ingenieurbaurwerke gem. § 43 HOAI 2021, mind. 3 festangestellte Mitarbeiter/innen für Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021 und mind. 1 festangestellte/r Mitarbeiter/in für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) nachzuweisen.
Es werden sowohl Inhaber als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter/innen mit entsprechenden Berufsqualifikation gewertet. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Die Ausloberin behält sich bei mehr als acht geeigneten Teilnehmern jedoch vor, eventuell mehr als acht Teilnehmer zum Planungswettbewerb zuzulassen.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieurin/Ingenieur für Leistungen gem. § 43 und § 51 HOAI 2021 und Architektin/Architekt für die architektonische Begleitung der Ingenieurplanung als besondere Leistung gefordert. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Bewerbergemeinschaften) von Ingenieuren und Architekten, oder die Bewerbung als Einzelbewerber, der alle geforderten Fachrichtungen vertritt, ist zwingend vorgeschrieben. Das federführende Büro einer Bewerbergemeinschaft muss das Ingenieurbüro sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung):
- Formalleistungen (Erfüllung der formalen Vorgabe, Vollständigkeit, Übereinstimmung BIM-Modelle und Pläne)
- Gestaltqualität (Grundidee, Städtebauliche und freiraumplanerische Einfügung)
- Funktionalität und Nutzungsqualität (Einbindung in das Wegesystem, Qualität und Erfassbarkeit der wesentlichen Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr, Erfüllung der verkehrlichen und nutzungsspezifischen Anforderungen, Barrierefreiheit)
- Statisch-konstruktive Gestaltung (Ausbildung des Tragwerks)
- Wirtschaftlichkeit (Baukosten)
- Nachhaltigkeit (Ökologische Qualität, Soziokulturelle und funktionale Qualität, Technische Qualität, Prozessqualität)
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung.
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar für die erbrachten Leistungen (vgl. § 8 Abs. 2 RPW 2015)
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. Alle Teilnehmer, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf weitere bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung der Rückfragen. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile - Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität - führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Voraussichtliche Termine:
Veröffentlichung EU-Bekanntmachung KW 24 2022
Submission Teilnahmeanträge 20.07.2022
Versand der Auslobung KW 33 2022
Frist für Rückfragen KW 35 2022
Rückfragen-/Auftaktkolloquium 05.09.2022
Abgabe der Arbeiten KW 43 2022
Preisgerichtssitzung 21.11.2022
anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Verhandlungsverfahren Januar 2023
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRKVG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hafencity.com