Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0113-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik
Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik
Berlin
Angaben zum Vorhaben Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR - nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Vergabe der Umweltanalytik für die grundhafte Erneuerung der Bus- und Gleisschleife am Bahnhof Schöneweide. Dabei handelt es sich um das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) des Landes Berlin bestellte und sonderfinanzierte Projekt "Verkehrslösung Schöneweide" von der Schnellerstraße bis zum Sterndamm/Südostallee im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Das Projekt stellt den 11. Bauabschnitt der Straßenbahn Nordsüdtangente dar und wird nach der Umsetzung an die Straßenbahnneubaustrecken Adlershof II anschließen. Beschreibung der geplanten Bauumsetzung Das Bauvorhaben befindet sich in und an der Straßenbahn- und Buswendeschleife Schöneweide mit den Baugrenzen in der Brückenstraße und dem Sterndamm im Stadtbezirk Treptow-Köpenick von Berlin, OT Schöneweide. Zur Bewerkstelligung einer flächendeckenden Entwässerung wird auf dem Großteil der Projektfläche ein BVG-eigenes Entwässerungsnetz aufgebaut. Teil hiervon ist auch ein unterirdisches Regenrückhaltebecken mit einem Nutzvolumen von ca. 460 m³ Wasser. Neben den vorgenannten Leistungen führen Dritte (BWB, SGA, NBB etc.) sowie diverse Abteilungen der BVG (Fahrleitung, Bahnstrom, Weichensteuerung, Haltestellen etc.) Leistungen im Schatten der Baumaßnahme respektive der Absperrmaßnahmen der BVG aus. Der gesamte Baustellenbereich und das angrenzenden Gelände liegen in der Trinkwasserschutzzone III. Die Anforderungen aus der "Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Johannisthal (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal). Vorhabenbeschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zu erbringenden Leistungen für die Umweltanalytik für die grundhafte Erneuerung "Verkehrslösung Schöneweide". In Vorbereitung auf die Umweltanalytik wurden grobe Untersuchungsbereiche ausgewiesen die für die Festlegung der Rasterfelder angewandt werden können. Diese grobe Vorplanung muss im Zuge der Leistung auf Basis der Ausführungsplanung fortgeschrieben und ausgeführt werden, sodass eine vollumfängliche Probenahme und chemische Analyse des Aushub- und Aufbruchmaterials zur weiteren Verwertung und Entsorgung erfolgen kann. Die von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche befinden sich in Berlin, im Stadtbezirk Treptow-Köpenick. Im Zuge der Grundinstandsetzung werden etwa 1,5 km Gleis, 8 Haltestellen, ein Pausenheim als Hochbau und ein unterirdisches Regenrückhaltebecken umgesetzt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Projekt liegt seit Ende September 2021 vor. Die Ausführungsplanungen der verschiedenen Gewerke und der Leitungsbetreiber befinden sich in der finalen Schnittstellenabstimmung vor der Prüfung. Die benötigten Bauleistungen Gleisbau, Fahrleitung, Bahnstrom etc. wurden veröffentlich und EU-weit ausgeschrieben. Eine Vergabe soll so erfolgen, dass ein Baubeginn für die vorrrangehenden Leitungsbaumaßnahmen im Februar 2022 und der Gleisbau im März 2022 beginnen kann. Ausführungszeitraum der Baumaßnahme: Februar 2022 bis März 2024 nach derzeitigen Bauablaufplan Ausführungszeitraum der Leistung "Umweltanalytik": Eine Woche nach Zuschlagserteilung bis März 2024, ggf. erfolgen im Zuge der Baudurchführung weitere Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.