Beschaffung eines Fahrgastinformation- und Dispositionssystem für die BREPARK GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: V0380/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bremen.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Fahrgastinformation- und Dispositionssystem für die BREPARK GmbH
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Fahrgastinformation- und Dispositionssystem
Bremen
Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Fahrgastinformations- und Dispositionssystem mit Fahrgastinformationsanzeigern in LED-Technologie, im Detail:
- Fahrgastinformations- und Dispositionssystem zur Steuerung alles Prozesse zum Betrieb eines Fernbus-Terminal
- Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger in LED-Technologie in verschiedenen Ausführungen
- Hintergrundsystem zur Ansteuerung und Verwaltung der DFI-Anzeiger
- Realisierung einer Schnittstelle zu einem Zugangssystem für den öffentlichen Raum
- Projektsteuerung, Montage, Installation und Inbetriebnahme eines Fahrgastinformations- und Dispositionssystems sowie von Fahrgastinformationsanzeigern im städtischen Umfeld
- Schulung und Dokumentation
- Wartung und Instandhaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, indem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)
(§ 45, Abs. 1, Nr. 3 VgV);
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1 Mio. EUR pro Jahr
Zu c) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR pro Jahr.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV),
- Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
- Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV),
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV),
Es ist mindestens eine Referenzen mit einem vergleichbaren Projektumfang aus den letzten 3 Jahren erforderlich.
Zur Vergleichbarkeit gehören neben den allgemeinen Systemeigenschaften insbesondere zwingend die folgenden Bestandteile:
- Fahrgastinformations- und Dispositionssystem zur Steuerung alles Prozesse zum Betrieb eines Fernbus-Terminal
- Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger in LED-Technologie in verschiedenen Ausführungen
- Hintergrundsystem zur Ansteuerung und Verwaltung der DFI-Anzeiger
- Realisierung einer Schnittstelle zu einem Zugangssystem für den öffentlichen Raum
- Projektsteuerung, Montage, Installation und Inbetriebnahme eines Fahrgastinformations- und Dispositionssystems sowie von Fahrgastinformationsanzeigern im städtischen Umfeld
- Schulung und Dokumentation
- Wartung und Instandhaltung
Das Projekt wird während des gesamten Projektzeitraumes in deutscher Sprache ausgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fehlende Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsunterlagen werden nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de