Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Cisco) Referenznummer der Bekanntmachung: UHH_2022002_VVfmTNW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Cisco)
Die Universität Hamburg ist mit über 42.000 Studenten die größte Universität in der Freien und Hansestadt Hamburg, die größte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung in Norddeutschland und eine der größten Hochschulen in Deutschland. Im Herzen der Freien Hansestadt Hamburg gelegen, bietet die Universität ein vielfältiges Lehrangebot und exzellente Forschung.
Mit dem Uni-Campus und einer Vielzahl von Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes basiert das Netzwerk auf einer sehr komplexen IT-Infrastruktur. Neben dem Netzwerk werden Cisco-Lösungen auch im Bereich Datacenter und der IT-Security eingesetzt.
Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen an eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Cisco-Komponenten dienen dem Ersatz und/oder der Erweiterung der vorhandenen Netzwerkkomponenten. Somit ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht beabsichtigt, die vorhandenen Netze komplett auszutauschen oder das grundsätzliche Netzdesign zu verändern. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung benötigter Cisco-Komponenten sowie zur Beauftragung von Dienst-, Service- und Supportleistungen zu festgelegten Konditionen.
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Cisco)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Cisco)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.