Wäschereileistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-VTX-2022-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen
Leistungsgegenstand ist die sachgemäße Aufbereitung der kundeneigenen Krankenhaus- und Pflegeheimwäsche (Stationswäsche und Berufskleidung) und die Pflege der bewohnereigenen Textilien (Bewohnerwäsche).
Los 1
Jedes Los umfasst jeweils:
- Krankenhauswäsche bestehend aus Stationswäsche, Berufs- und Bereichskleidung im Umfang von ca. 48 Tonnen pro Woche +/- 15 % und
- Bewohnerwäsche im Umfang von ca. 2,3 Tonnen +/- 15% pro Woche
Jedem bezuschlagten Bieter werden dabei bestimmte Einrichtungen für die Dauer der Vertragslaufzeit fest zugeordnet.
Die Vergabe ist u. a. zum Zweck der Streuung von Ausfall- und Verzögerungsrisiken so limitiert, dass ein Bieter nur den Zuschlag für maximal ein Los erhalten kann.
Es besteht die Option auf zweimalige Verlängerung um je 12 Monate.
Los 2
Jedes Los umfasst jeweils:
- Krankenhauswäsche bestehend aus Stationswäsche, Berufs- und Bereichskleidung im Umfang von ca. 48 Tonnen pro Woche +/- 15 % und
- Bewohnerwäsche im Umfang von ca. 2,3 Tonnen +/- 15% pro Woche
Jedem bezuschlagten Bieter werden dabei bestimmte Einrichtungen für die Dauer der Vertragslaufzeit fest zugeordnet.
Die Vergabe ist u. a. zum Zweck der Streuung von Ausfall- und Verzögerungsrisiken so limitiert, dass ein Bieter nur den Zuschlag für maximal ein Los erhalten kann.
Es besteht die Option um zweimalige Verlängerung um je 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
b) Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV
c) Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung
d) ggf. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft
e) Eigenerklärung des Unternehmens über den Umsatz; Es sind ausschließlich Unternehmen mit einem Mindestumsatz von EUR 1.500.000 netto pro Jahr bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, zugelassen. Näheres dazu in den Vergabeunterlagen (Formblatt 1 Checkliste zur Eignung)
f) Nachweis aktuell gültige Gütezeichen und Hygienezeugnisse nach
- RAL-GZ 992/1 (Haushalts- und Objektwäsche),
- RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche),
- RAL-GZ 992/4 (Wäsche aus Pflegeheimen)
g) Vorlage von bis zu 3 Referenzen über vergleichbare Wäschereileistungen im Bereich der "Lohnwäsche Krankenhauswäsche" mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto. Davon muss mindestens eine Referenz den eben genannten Mindestbedingungen entsprechen.
h) Vorlage von bis zu 6 Referenzen über vergleichbare Wäschereileistungen im Bereich der Bewohnerwäsche von Pflegeeinrichtungen mit mind. 80 Pflegeplätzen. Davon müssen mindestens drei Referenzen den eben genannten Mindestbedingungen entsprechen.
Näheres dazu in den Vergabeunterlagen (Formblatt 1 Checkliste zur Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RVS9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).