Erneuerung der 110-kV-Schaltanlage im UW Hamburg-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003139
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der 110-kV-Schaltanlage im UW Hamburg-Ost
Der Leistungsumfang umfasst die vollständige und betriebsfertige Erneuerung einer 110-kV-Schaltanlage, einschließlich aller erforderlichen Planungs- und Errichtungsleistungen.
Der Leistungsumfang umfasst die vollständige und betriebsfertige Erneuerung einer 110-kV-Schaltanlage, einschließlich aller erforderlichen Planungs- und Errichtungsleistungen, mindestens:
• Vollständige Erstellung aller erforderlichen Planungsunterlagen
• Vorbereitung sämtlicher unterschriftsreifer Genehmigungsunterlagen, die der Auftraggeber benötigt
• Einholung aller erforderlicher Genehmigungen und Erlaubnisse für die Tätigkeiten des Auftragnehmers (zum Beispiel örtliche Genehmigungen und/oder Genehmigungen des AGs).
• Errichten von Provisorien in allen Spannungsebenen
• Demontage von elektrischen Einrichtungen und der Altanlagen
• Demontage der TRA Technologie
• Abbruch sämtlicher Tief- und Hochbauten, soweit erforderlich
• Abbruch des bestehenden Zentralrelaishauses
• Neubau eines Zentralrelaishauses
• Neubau von Fundamenten
• Erneuerung der gesamten elektrischen Einrichtungen inkl. der Lieferung aller erforderlichen 110-kV-Primär- und der Sekundärbetriebsmittel
• Neuerrichtung der Eigenbedarfsanlage
• Neuerrichtung sämtlicher elektrischer Hilfseinrichtungen
• Integration der beigestellten Stationsleittechnik
• Integration der beigestellten Schutzeinrichtungen
• Neubau von Kabeltrassen (110-kV, EB, usw.)
• Neuerrichtung von 110-kV-Kabelanlagen
• Verlängern von 110-kV-Kabelanlagen
• Neubau, Sanierung und Verstärkung von Abspann- und Anlagenportalen
• Neubau von Einzelrelaishäusern
• Umschwenken der Sekundärkabeltrasse zur Einführung in das neu zu errichtende Zentralrelaishaus
• Neubau der ÜNB 110-kV Trafoschaltfelder
• Integration der durch 50Hertz beigestellten Betriebsmittel
• Funktionsprüfung, Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme der kompletten SA mit Nebenanlagen
• Rückbau von Provisorien
• Neuanbindung des TETRA Funkmastes
• Sowie alle weiteren erforderlichen Planungs- und Errichtungsleistungen
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Auftraggebers eine Auswahl von 5 - 8 Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem folgenden Bewertungsschema:
Bewertet wird die Erfahrung der Bieter mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen anhand von Referenzen der letzten 5 Jahre vor Ende der Teilnahmefrist. Die Summe der 110-kV-Schaltfelder über alle Referenzen fließen in die Bewertung ein:
a. Referenzen in Bezug auf die Anzahl neu errichteter und in Betrieb genommener 110-kV- Freiluftschaltfelder (Gewichtung 60 %):
• Anzahl größer oder gleich 100 Schaltfelder = 5 Punkte.
• Anzahl größer oder gleich 50 und kleiner 100 Schaltfelder = 3 Punkte.
• Anzahl größer oder gleich 10 und kleiner 50 Schaltfelder = 1 Punkt.
• Anzahl kleiner 10 Schaltfeld oder keine Angabe = 0 Punkte.
Die Summe der erreichten Punktzahl der unter Gliederungspunkt a. aufgeführten Kriterien wird mit einem Faktor von 0,6 gewichtet.
b. Referenzen in Bezug auf die betriebsfertige Erneuerung einer in Betrieb befindlichen 110-kV-Freiluftschaltanlage in mehr als einem Bauabschnitt, einschließlich sämtlicher Hochbauten, Primär-/ Sekundärtechnik und Schutztechnik, Engineering, Montage und Dokumentation (Gewichtung 40 %):
• Schaltanlage mit gleich oder mehr als 15 Schaltfeldern = 5 Punkte.
• Schaltanlage mit gleich oder mehr als 10 und weniger als 15 Schaltfeldern = 3 Punkte.
• Schaltanlage mit gleich oder mehr als 5 und weniger als 10 Schaltfeldern = 1 Punkt.
• Schaltanlage mit weniger als 5 Schaltfeldern oder keine Angabe = 0 Punkte.
Die Summe der erreichten Punktzahl, der unter Gliederungspunkt b. aufgeführten Kriterien wird mit einem Faktor von 0,4 gewichtet.
Die 5 - 8 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl (Summer der Punkte gemäß a. und b.) werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Optionen gemäß Auftragsgegenstand der Teilfunktionalen Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister
- Gewerbezentralregister
- Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB
- Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG
- Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Gesamtumsatz
Mindestanforderung: Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden
- Referenzen
- Qualitätsmanagementmaßnahmen
- Umweltmanagementmaßnahmen
- Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- Vertrags- und Auftragsabwicklung
- Mindestanforderung: 3 Referenzen
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den Anlagenangegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Weiterhin wird auf II.2.9 verwiesen.
siehe Anlage "Vertragsentwurf"
siehe Anlage "Vertragsentwurf"
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird, sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert. Weitere Angaben siehe Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung".
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen "Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)