Rahmenvertrag Thermografische Überprüfung elektronischer Betriebsmittel
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.50hertz.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Thermografische Überprüfung elektronischer Betriebsmittel
Der Leistungsumfang der Ausschreibung deckt alle Tätigkeiten der thermografischen Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln ab. Der Leistungsbestandteil sind im Wesentlichen die halbjährlichen (Offshore) bzw. jährlichen (Onshore), vollumfänglichen Überprüfungen der Umspannwerke.
Thermografische Überprüfung elektronischer Betriebsmittel in Umspannwerken
Umspannwerke der 50Hertz Transmission GmbH.
Der Umfang der zu überprüfenden Betriebsmittel hängt von den Eigentumsverhältnissen vor Ort ab.
In den meisten Onshore-Anlagen sind beispielhaft die folgenden Betriebsmittel zu überprüfen:
• Überprüfung aller zugänglichen Betriebsmittel von der Eigenbedarfsanlagen (DC 220V und AC 0,4kV) bis hin in die Hoch- und Höchstspannungsanlagen
• Alle Geräte, Geräteverbindungen (insbesondere Primäranschüsse) innerhalb der Schaltfelder
• Alle Geräte, Geräteverbindungen (insbesondere Primäranschüsse) von und an Kompensationsdrosseln und Transformatoren
• Anschlusskästen und Unterverteilungen von Transformatoren und Drosseln
• Anlagen zur Blindleistungskompensation (MSCDN, Statcom, …)
• Strombegrenzungsdrosseln
• Filteranlagen
• Kabelendverschlüsse
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 24 Monate einseitig durch den AG verlängert werden.
Bieter haben die Möglichkeit, optional die Leistungserbringung an Umspannwerken der Elia Asset nv/sa zu gesonderten Konditionen anzubieten.
Die 50Hertz Offshore GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Transmission GmbH abzurufen.
Thermografische Überprüfung elektronischer Betriebsmittel in Offshore-Umspannplattformen
Offshore-Umspannplattformen der 50Hertz Offshore GmbH.
In den Offshore-Anlagen sind die folgenden Betriebsmittel zu überprüfen:
• Überprüfung aller zugänglichen Betriebsmittel von der Eigenbedarfsanlagen (DC 220V und AC 0,4kV) bis hin in die Hoch- und Höchstspannungsanlagen (Feldanschluss- und Übergabeschränke)
• Alle Geräte, Geräteverbindungen (insbesondere außenliegende Primäranschlüsse, Er-dungsanschlüsse) an den GIS-Schaltfelder
• Alle Geräte, Geräteverbindungen (insbesondere Primäranschüsse) von und an Kom-pensationsdrosseln und Transformatoren
• Kabelendverschlüsse
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 24 Monate einseitig durch den AG verlängert werden.
Bieter haben die Möglichkeit, optional die Leistungserbringung in Offshore-Umspannplattformen der Elia Asset nv/sa zu gesonderten Konditionen anzubieten.
Die 50Hertz Offshore GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Transmission GmbH abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
b) Eigenerklärung, dass über das Unternehmen / den Gewerbetreibenden keine gültige Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt, welche ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500,- Euro enthält sowie von dem Unternehmen / den Gewerbetreibenden keine Tat begangen worden ist, die angesichts der Beweislage und der Schwere der Verfehlung wahrscheinlich zu einer entsprechenden Eintragung im Gewerbezentralregister führen wird.
c) Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets.
d) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Nachweis der vorliegenden Haftpflichtversicherung(en).
a) Im Bewerberfragebogen sind die Umsätze der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern möglich, anzugeben.
a) Kurze Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus der sich die Befähigung zur Erbringung der entsprechenden Leistung ergibt. Dazu sind die zur Verfügung stehenden Fachkräfte, das Servicegebiet sowie die auftragsbezogene Organisationsstruktur aufzuzeigen.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören.
c) Angaben/Nachweise über technische Ausrüstung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll
Die technischen Fachkräfte sowie die technische Ausrüstung müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die in der TRN 22.03.01 der 50Hertz Transmission GmbH genannten Anforderungen erfüllen.
a) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
b) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Anlage C_Zwingende_Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Registrierung auf der ARIBA Plattform notwendig. Es wird empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der unter IV.2.2) genannten Frist bei der unter I.1) genannten Stelle per E-Mail zu melden. Die Vergabestelle wird den Bewerber zum Verfahren auf der ARIBA Plattform einladen. Zum Zeitpunkt der Einladung ist es zwingend notwendig, dass die Registrierung des Bewerbers auf der ARIBA Plattform abgeschlossen ist.
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich innerhalb der in den Angebotsbedingungen angegebenen Frist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
c) Abrufberechtigung zugunsten Dritter:
Die 50Hertz Offshore GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Transmission GmbH abzurufen. Eine Vergrößerung der Mengen ergibt sich dadurch nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."